Was ist §203-konforme KI? Der Leitfaden für Steuerkanzleien
§203-konforme KI wahrt das Berufsgeheimnis: Verschwiegenheit nach §203 Abs. 4 StGB statt bloßem AVV, kein Training mit Eingaben, EU-/lokale Verarbeitung, Quellenbeleg je Antwort. Warum lokale KI die strukturell sicherste Variante ist.

Kurzdefinition: §203-konforme KI ist eine KI-Lösung, deren Verarbeitung von Mandantendaten die Anforderungen des § 203 StGB (Berufsgeheimnis) einhält — die Daten bleiben unter Kontrolle des Berufsträgers, es besteht eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 Abs. 4 StGB, Eingaben werden nicht zum Training genutzt, die Verarbeitung erfolgt in der EU (idealerweise lokal), und jede Antwort ist mit einer Quelle belegt.
Warum DSGVO allein nicht reicht
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind Berufsgeheimnisträger. Für sie gilt: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist notwendig, aber nicht hinreichend. Die DSGVO regelt den Datenschutz — sie trifft keine Aussage über die strafrechtliche Verschwiegenheit nach § 203 StGB. Schon eine einzige Eingabe mit Mandantenbezug in ein ungesichertes Tool kann den Straftatbestand berühren. Deshalb braucht es zusätzlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 Abs. 4 StGB (bzw. § 62a StBerG).
Die 5 Kriterien einer §203-konformen KI
Woran Kanzleien eine geeignete Lösung erkennen:
- Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 Abs. 4 StGB — über den reinen AVV hinaus.
- Daten bleiben im Zugriff des Berufsträgers — idealerweise lokal auf eigener Hardware, ohne Abfluss in ein fremdes Rechenzentrum.
- Keine Nutzung der Eingaben zum Training der KI-Modelle.
- Verarbeitung in der EU / Deutschland und Zertifizierung (z. B. ISO 27001).
- Quellenbeleg zu jeder Antwort — nachvollziehbar, welches Dokument die Grundlage war (kein Halluzinieren).
Cloud vs. lokal: der strukturelle Unterschied
Viele KI-Tools für Kanzleien werben mit „100 % in Deutschland gehostet". Das ist besser als eine US-Cloud — aber die Daten liegen weiterhin im Rechenzentrum des Anbieters. Der §203-Schutz muss dann vertraglich hergestellt werden.
Lokale (on-premise) KI geht einen Schritt weiter: Die Verarbeitung läuft auf der eigenen Hardware der Kanzlei. Die Mandantendaten verlassen das Haus nie. Damit ist der §203-Schutz nicht vertraglich hergestellt, sondern strukturell erfüllt — es gibt keinen Datenabfluss, den man absichern müsste. Das ist die sicherste Variante für Berufsgeheimnisträger.
Was eine §203-konforme KI dem Mandanten bringt
Über die reine Buchhaltung hinaus kann eine solche KI die operativen Dokumente eines Mandanten erschließen — Verträge, technische Unterlagen, Anlagen- und Energiedaten — und Fragen dazu mit Quellenbeleg beantworten. So entsteht aus Dokumenten ein durchsuchbares Wissenssystem, ohne dass sensible Daten die Kanzlei oder den Betrieb verlassen. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere lokale KI-Antwort-Schicht für Steuerkanzleien.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung (Stand 2026) und keine Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung im Einzelfall sind die Bundessteuerberaterkammer bzw. die zuständige Kammer und ggf. anwaltlicher Rat maßgeblich.
Häufige Fragen
Was ist §203-konforme KI?
§203-konforme KI ist eine KI-Lösung, deren Verarbeitung von Mandantendaten die Anforderungen des § 203 StGB (Schutz von Privatgeheimnissen durch Berufsgeheimnisträger) einhält: Die Daten bleiben unter Kontrolle des Berufsträgers, es besteht eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 Abs. 4 StGB, die Eingaben werden nicht zum Training genutzt, die Verarbeitung erfolgt in der EU (idealerweise lokal), und jede Antwort ist mit einer Quelle belegt.
Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO aus?
Nein. Für Berufsgeheimnisträger reicht ein AVV allein nicht. Die DSGVO-Konformität ist Grundvoraussetzung, trifft aber keine Aussage zur strafrechtlichen Verschwiegenheit. Zusätzlich ist eine Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 203 Abs. 4 StGB (bzw. § 62a StBerG) erforderlich.
Ist Cloud-KI in der Steuerkanzlei erlaubt?
Sie kann zulässig sein, wenn Daten in der EU bleiben, keine Weiterverarbeitung zum Training erfolgt und eine §203-Verschwiegenheitsvereinbarung besteht. Die entscheidende Frage bleibt aber: Verlassen personenbezogene Mandantendaten das eigene System? Bei Cloud-Lösungen lautet die Antwort in der Regel: ja — sie fließen in ein fremdes Rechenzentrum.
Warum ist lokale KI die sicherste Variante?
Weil die Daten das Haus der Kanzlei nie verlassen. Bei lokaler (on-premise) Verarbeitung auf eigener Hardware ist der §203-Schutz strukturell erfüllt: Es gibt keinen Datenabfluss in ein fremdes Rechenzentrum, den man vertraglich absichern müsste.
Woran erkenne ich eine §203-konforme KI-Lösung?
An fünf Kriterien: (1) Verschwiegenheitsvereinbarung nach §203 Abs. 4 StGB, (2) Daten bleiben im Zugriff des Berufsträgers, idealerweise lokal, (3) keine Nutzung der Eingaben zum Training, (4) EU-/Deutschland-Verarbeitung und Zertifizierung (z. B. ISO 27001), (5) nachvollziehbarer Quellenbeleg zu jeder Antwort.