Allgemeine Geschäftsbedingungen der HR ENERGIEMANAGEMENT GmbH
Stand: Juli 2025
A. Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der HR ENERGIEMANAGEMENT GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden oder Lieferanten (nachfolgend „Vertragspartner“), bei denen es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
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Diese AGB sind in ihrer jeweils gültigen Fassung auf unserer Webseite unter jederzeit einsehbar, abrufbar und speicherbar.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
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Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch die Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Vertragsschluss berechtigt.
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Produktbeschreibungen, Abbildungen und technische Daten sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien für eine bestimmte Beschaffenheit. Eine Garantie bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform.
§ 3 Abwehrklausel
Anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen. Die vorbehaltlose Annahme von Waren oder Leistungen stellt keine solche Zustimmung dar.
B. Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Preise und Zahlung
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Alle Preise verstehen sich netto in Euro ab Werk, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie eventueller Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten.
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Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Bei Zahlungsverzug ist der Vertragspartner zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Zudem können wir bei Verzug eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen aus allen laufenden Verträgen zurückzuhalten, bis die fälligen Beträge vollständig beglichen sind.
§ 2 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
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Der Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
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Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 3 Lieferung, Gefahrübergang und Lieferverzug
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Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW Incoterms® 2020). Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch, wenn wir die Versandkosten tragen.
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Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt.
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Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen), die uns eine fristgerechte Lieferung unmöglich machen, verlängern die Lieferfristen angemessen. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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Bei jeder Lieferung von palettierter Ware hat der Vertragspartner Zug um Zug die gleiche Anzahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben. Wir führen über die in unserem Eigentum stehenden Paletten ein Palettenkonto.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) unser Eigentum.
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Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet.
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Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
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Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
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Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Vertragspartners Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 5 Mängelansprüche (Gewährleistung)
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Die Mängelansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Empfang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Bei Versäumnis der fristgerechten Rüge gilt die Ware als genehmigt.
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Bei einem Mangel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
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Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie für den Vertragspartner unzumutbar oder verweigern wir sie, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche gemäß § 6 dieser AGB und nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 6 Haftung
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Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
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Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 7 Schutzrechte und Unterlagen
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Liefern wir nach Vorgaben oder Unterlagen des Vertragspartners, so steht dieser dafür ein, dass hierdurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Schutzrechtsverletzung auf erstes Anfordern frei.
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An allen von uns zur Verfügung gestellten Plänen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform zugänglich gemacht werden.
C. Einkaufsbedingungen
§ 1 Geltung und Bestellungen
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Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
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Bestellungen und deren Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform erteilt werden.
§ 2 Lieferung, Preise und Gefahrübergang
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Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich.
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Die Preise sind Festpreise und verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, frei Haus (DDP Incoterms® 2020) an die von uns angegebene Empfangsstelle, einschließlich Verpackung.
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Die Gefahr geht mit dem Eingang der Ware bei der von uns angegebenen Empfangsstelle auf uns über.
§ 3 Rechnungsstellung und Zahlung
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Rechnungen sind uns nach erfolgter Lieferung unter Angabe der Bestellnummer und der weiteren Bestelldaten separat zuzusenden.
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Zahlungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto nach vollständiger Lieferung und Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung.
§ 4 Mängelansprüche
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Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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Wir werden die Ware innerhalb einer angemessenen Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen prüfen. Offensichtliche Mängel sind von uns innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
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Bei Mängeln steht uns das Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Lieferant.
D. Schlussbestimmungen
§ 1 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
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Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Geschäftssitz.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG/UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 2 Textform, Salvatorische Klausel
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 3 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns sind in unserer separaten Datenschutzerklärung enthalten, die auf unserer Webseite unter abrufbar ist.