Multi-Threshold-Bunching: Warum sich PV-Anlagen an Schwellen stauen

„Multi-Threshold-Bunching" beschreibt, dass sich Solaranlagen in der Größenverteilung genau unterhalb regulatorischer Schwellen ballen, weil jede Schwelle neue Pflichten und Kosten auslöst. In Deutschland bildet das EEG mehrere solcher Stufen – eine „Regulierungsleiter" – an denen Betreiber ihre Anlagen bewusst knapp darunter dimensionieren.
Bunching heißt: Wenn du die installierte Leistung tausender PV-Anlagen aufträgst, siehst du keine glatte Verteilung, sondern Spitzen (Cluster) direkt unter runden Schwellenwerten – z. B. viele Anlagen mit 29,9 kWp, 99 kW oder 749 kWp. Der Grund ist nicht Zufall, sondern Kalkül: Ein kW mehr würde eine strengere Regulierungsstufe auslösen. „Multi-Threshold" bedeutet, dass es nicht eine, sondern mehrere solcher Stufen übereinander gibt – daher das Bild der Leiter.

Von unten nach oben, mit dem Auslöser je Stufe: rund 30 kWp – oberhalb entfällt die Einkommensteuerbefreiung für Einfamilienhaus-PV (§ 3 Nr. 72 EStG). Ab 25 kW – technische Fernsteuerbarkeit nach § 9 EEG (der Netzbetreiber muss die Anlage abregeln können). Über 100 kW – Pflicht zur Direktvermarktung statt fester Einspeisevergütung (§ 21b EEG), mit eigenem Vermarkter und Zählertechnik. Rund 750 kWp (Dachanlagen) – ab hier greift in der Regel die Ausschreibungspflicht, die feste Vergütung endet. Jede Sprosse ist ein Grund, knapp darunter zu bleiben.

An jeder Schwelle steht ein Kosten- oder Aufwandssprung: Steuerpflicht statt Steuerfreiheit, teure Steuer- und Messtechnik, laufende Direktvermarktungs-Gebühren oder das Risiko und der Aufwand einer Ausschreibung ohne Zuschlagsgarantie. Wer knapp darunter plant, spart Fixkosten und Bürokratie – auch wenn er dabei einige mögliche Kilowattstunden Ertrag liegen lässt. Für viele kleinere Betreiber ist dieser Tausch (weniger Leistung gegen weniger Pflichten) wirtschaftlich rational.

Am sichtbarsten ist der Stau unter 30 kWp bei privaten Dachanlagen (Steuerfreiheit) und unter 100 kW im gewerblichen Bereich (Direktvermarktung). Bei größeren Dach- und Freiflächenprojekten zeigt sich das Cluster knapp unter der Ausschreibungsgrenze. Das ist kein Regelverstoß – es ist legale Größenoptimierung. Volkswirtschaftlich verzerrt es aber den Zubau: Es entstehen viele „knapp-unter"-Anlagen statt der technisch-wirtschaftlich optimalen Größe.

Rechne die Schwelle konkret durch, statt pauschal darunter zu bleiben. Frage dich: Wie viele kWh/Jahr verliere ich durch die kleinere Anlage – und wie hoch sind die Zusatzkosten oberhalb der Schwelle wirklich? Bei der 100-kW-Grenze etwa können die Erlöse aus mehr Leistung die Direktvermarktungskosten oft übersteigen, sodass sich Überschreiten lohnt. Bei der 30-kWp-Steuergrenze ist der Sprung dagegen für Private oft spürbar. Es ist eine Einzelfallrechnung, kein Automatismus.
Die Leiter ist nicht statisch: Mit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25.02.2025) und dem Solarpaket wurden mehrere Schwellen und Pflichten reformiert – etwa neue Vorgaben zur Steuerbarkeit und zur Vergütung bei negativen Preisen für Anlagen ab Inbetriebnahme 25.02.2025. Geplante und laufende Novellen verschieben die Sprossen. Prüfe daher immer den aktuellen Stand und das Inbetriebnahmedatum deiner Anlage, bevor du eine Größe fixierst – der Bestandsschutz (§ 100 EEG) entscheidet mit, welche Stufe für dich gilt.