Abschaltung deiner PV-Anlage: Wann gibt es eine Entschädigung?

Wenn dein Netzbetreiber deine Photovoltaikanlage wegen eines Netzengpasses herunterregelt, musst du den entgangenen Ertrag nicht einfach hinnehmen. Für diese netzbedingte Abregelung steht dir grundsätzlich eine Entschädigung zu – für Abschaltungen aus anderen Gründen dagegen nicht.
Regelt der Netzbetreiber deine Anlage ab, weil das Netz überlastet ist (Netzengpass, Redispatch), bekommst du eine Entschädigung. Du wirst dabei finanziell so gestellt, als hätte deine Anlage in dieser Zeit normal eingespeist – die nicht erzeugte Strommenge (die sogenannte Ausfallarbeit) wird dir vergütet, abzüglich der Kosten, die du dir durch das Nicht-Einspeisen erspart hast (z. B. Brennstoff bei Kombianlagen – bei reiner PV meist nahe null).

Nicht jede Abschaltung ist entschädigungspflichtig. Bei negativen Börsen-Strompreisen (§ 51 EEG / Solarspitzengesetz) entfällt für die betroffenen Zeiten nur deine Marktprämie – das ist eine Vergütungs-Regel, keine Abregelung durch den Netzbetreiber, und wird nicht entschädigt. Auch wenn deine Anlage über eine eigene, freiwillig eingestellte Einspeisebegrenzung (z. B. Drosselung auf einen festen Prozentwert) läuft, ist das keine fremdverursachte Abschaltung und begründet keinen Anspruch.

Grundlage ist die entgangene Einspeisung (Ausfallarbeit) multipliziert mit deiner Vergütung bzw. dem Marktwert, minus ersparter Aufwendungen. Für die Abrechnung gibt es zwei Wege: die Spitzabrechnung (exakte, viertelstundengenaue Ermittlung der tatsächlich ausgefallenen Menge) und das vereinfachte Pauschalverfahren (Schätzung anhand typischer Erzeugungsprofile). Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von Anlage und Netzbetreiber ab – prüfe die Abrechnung, denn Schätzverfahren fallen nicht immer zu deinen Gunsten aus.

Seit dem 1. Oktober 2021 laufen netzbedingte Abregelungen über das Redispatch 2.0 (§ 13a EnWG). Es erfasst steuerbare Anlagen ab 100 kW (kleinere, wenn sie fernsteuerbar sind). Für ältere oder kleinere Anlagen galt bzw. gilt das Einspeisemanagement mit der Härtefallregelung des EEG. In beiden Fällen ist der Grundsatz gleich: Der Netzbetreiber darf abregeln, muss dich dafür aber finanziell entschädigen.

1) Dokumentiere die Abschaltzeiträume und behalte die Steuer-/Abregelbefehle deines Netzbetreibers im Blick. 2) Fordere die Entschädigungs-Abrechnung an und kontrolliere die angesetzte Ausfallarbeit gegen deine Erzeugungsdaten. 3) Bist du in der Direktvermarktung, binde deinen Direktvermarkter und Messstellenbetreiber ein – sie liefern die Messwerte, auf denen die Abrechnung beruht. 4) Bei Abweichungen kannst du der Abrechnung widersprechen und eine Spitzabrechnung verlangen.