Abschaltung von PV-Parks – wer zahlt die Kosten?

Kurz gesagt: Wird dein Park aus Netzgründen abgeregelt (Redispatch), bekommst du eine Entschädigung – bezahlt vom Netzbetreiber, umgelegt über die Netzentgelte. Wird er wegen negativer Börsenpreise abgeschaltet, trägst du den Erlösausfall selbst.
Es gibt zwei völlig verschiedene Gründe, warum dein Park heruntergefahren wird – und sie haben gegensätzliche Kostenfolgen. Netzbedingt (Redispatch 2.0 nach §13a EnWG): Der Netzbetreiber ordnet die Drosselung an, weil das Netz überlastet ist. Marktbedingt (§51 EEG): Die Anlage produziert in Stunden mit negativem Börsenpreis, in denen die Vergütung entfällt. Prüfe bei jeder Abschaltung zuerst, welcher Fall vorliegt – daran hängt, ob du Geld bekommst oder verlierst.

Bei einer angeordneten Reduzierung im Rahmen von Redispatch 2.0 sollst du finanziell so gestellt werden, als wäre nicht abgeregelt worden. Der Netzbetreiber zahlt eine Entschädigung für die entgangene Einspeisung (Ausfallarbeit), abzüglich ersparter Aufwendungen. Erfasst sind Anlagen ab 100 kW. Wichtig: Der Netzbetreiber zahlt zwar aus, wälzt die Kosten aber über die Netzentgelte auf alle Netznutzer um – am Ende tragen sie die Stromkunden, nicht du.

Läuft dein Park bei negativen Preisen und schaltet ab (oder wird abgeschaltet), gibt es dafür keine Entschädigung – es ist kein Redispatch-Fall, sondern Marktmechanik nach §51 EEG. Die Marktprämie/Vergütung entfällt für diese Stunden, den entgangenen Erlös trägst du selbst. Seit 2025 (Solarspitzengesetz) entfällt die Förderung für neue Anlagen in Negativpreisstunden sofort; im Gegenzug wird der Förderzeitraum hinten verlängert (§51a). Genau hier lohnt sich ein Speicher, der in diesen Stunden lädt statt einzuspeisen.

Bei netzbedingter Abschaltung: der Netzbetreiber zahlt die Entschädigung und legt sie über die Netzentgelte auf die Allgemeinheit der Stromverbraucher um. Bei marktbedingter Abregelung: der Anlagenbetreiber bzw. Direktvermarkter selbst – der Erlös ist schlicht weg. Deine eigene Kostenbelastung als Betreiber entsteht also fast nur im zweiten Fall.

Fordere beim Netzbetreiber die Abrufdaten der Reduzierungen an und lass die abgerechnete Entschädigung gegen die tatsächliche Ausfallarbeit prüfen. In der Praxis werden Redispatch-Entschädigungen häufig zu niedrig oder unvollständig abgerechnet. Ein Abgleich von angeordneter Drosselung, tatsächlicher Erzeugung und gezahlter Entschädigung deckt auf, ob dir Beträge fehlen – und trennt sauber, was Netz-Entschädigung ist und was Negativpreis-Ausfall.