HomeBlog

Ausfallvergütung für PV bei Abschaltung: Wann steht dir Geld zu?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Ausfallvergütung für PV bei Abschaltung: Wann steht dir Geld zu?
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Wenn der Netzbetreiber deine PV-Anlage wegen eines Netzengpasses herunterfährt, bekommst du die entgangene Einspeisung entschädigt – das ist gesetzlich geregelt und kein Kulanzthema. Wenn die Anlage dagegen wegen negativer Börsenpreise, wegen einer Kappung oder wegen eines eigenen Defekts stillsteht, gibt es dafür keine Entschädigung.

Kurzantwort: Entschädigung ja – aber nur bei netzbedingter Abregelung

Entschädigt wird dir die Ausfallarbeit, wenn der Netzbetreiber deine Anlage aus Netzgründen abregelt (Netzengpass, Überlastung, Sicherheit des Netzbetriebs). Grundlage ist bei Anlagen im Redispatch-2.0-Regime der finanzielle Ausgleich nach § 13a EnWG, bei den verbliebenen kleineren Anlagen im Einspeisemanagement die Härtefallregelung nach § 15 EEG. Dort gilt: 95 Prozent der entgangenen Einnahmen abzüglich ersparter Aufwendungen – und 100 Prozent ab dem Punkt, an dem der Ausfall 1 Prozent deiner Jahreseinnahmen übersteigt. Der Netzbetreiber muss die Abrechnung von sich aus erstellen; ob sie stimmt, prüft er nicht für dich.

Ausfallvergütung für PV bei Abschaltung: Wann steht dir Geld zu?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Diese vier Fälle sehen gleich aus – zahlen aber unterschiedlich

1) Netzengpass/Redispatch: Entschädigung ja. 2) Negative Börsenpreise (§ 51 EEG bzw. Solarspitzengesetz): keine Entschädigung, hier entfällt schlicht die Förderung für diese Stunden – das ist ein Vergütungsentfall, kein Eingriff. 3) Feste Kappung auf einen Prozentwert der Anlagenleistung als Anschlussbedingung: keine Entschädigung. 4) Störung, Wartung, defekter Wechselrichter, fehlende Fernsteuerbarkeit: keine Entschädigung, das liegt in deiner Sphäre. Der häufigste Irrtum in der Praxis: Betreiber fordern für Negativpreis-Stunden Geld – und für echte Redispatch-Eingriffe fordert niemand nach.

Ausfallvergütung für PV bei Abschaltung: Wann steht dir Geld zu?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
So prüfst du die Abrechnung in fünf Schritten

Erstens: Abregelungsmeldungen und Zeitstempel beim Netzbetreiber anfordern (Beginn, Ende, Reduktionsstufe). Zweitens: dagegen deinen eigenen 15-Minuten-Lastgang bzw. die Erzeugungswerte legen – die Zeitzone ist die klassische Fehlerquelle (UTC gegen Lokalzeit verschiebt Stunden). Drittens: die Ausfallarbeit gegenrechnen, also Soll-Erzeugung minus Ist-Erzeugung im Eingriffszeitraum. Viertens: die Ausfallarbeit mit deinem Vergütungssatz bzw. der Marktprämie bewerten und ersparte Aufwendungen abziehen. Fünftens: Redispatch-Stunden von Negativpreis-Stunden sauber trennen, sonst rechnest du dir einen Anspruch schön, den es nicht gibt.

Ausfallvergütung für PV bei Abschaltung: Wann steht dir Geld zu?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Spitzabrechnung oder Pauschalverfahren – deine Entscheidung

Im Redispatch 2.0 wird die Ausfallarbeit über ein Prognose- oder Planwertmodell ermittelt und dann entweder pauschal oder spitz abgerechnet. Das Pauschalverfahren ist bequem, kann aber systematisch unter deinem tatsächlichen Ausfall liegen – vor allem, wenn die Eingriffe in Stunden mit hoher Einstrahlung fallen. Wenn du eigene, saubere Messwerte hast, ist die Spitzabrechnung meist die ehrlichere Variante. Wichtig: Ohne belastbare eigene Zeitreihe kannst du gegen die Zahlen des Netzbetreibers nichts halten. Die eigene Messung ist die Voraussetzung dafür, überhaupt widersprechen zu können.

Ausfallvergütung für PV bei Abschaltung: Wann steht dir Geld zu?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Unterlagen, die du brauchst – und wie lange du Zeit hast

Sammle: Abregelungs-/Redispatch-Meldungen des Netzbetreibers, die Abrechnung selbst inklusive Berechnungsweg, deine Zählerwerte bzw. Wechselrichterdaten im 15-Minuten-Raster, den Einspeisevertrag mit Vergütungssatz und die MaStR-Nummer der Anlage. Zeitlich solltest du nicht bummeln: Zahlungsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Praktisch heißt das: Abrechnungen aus zurückliegenden Jahren jetzt prüfen, nicht irgendwann.

Häufiger realer Fehler: Die Abschaltung taucht in keiner Abrechnung auf

In der Praxis fällt oft erst beim Nachrechnen auf, dass Eingriffe stattgefunden haben, für die nie eine Entschädigung abgerechnet wurde – etwa weil die Anlage über einen Rundsteuerempfänger geregelt wurde und die Meldung nirgends landete. Deshalb ist der Vergleich Soll-Erzeugung gegen Ist-Erzeugung über ein volles Jahr aussagekräftiger als jede einzelne Abrechnung: Alles, was ohne Wolken, ohne Störung und ohne Wartung fehlt, muss eine Erklärung haben. Findest du eine solche Lücke, forderst du die Eingriffsdaten schriftlich an – der Netzbetreiber ist zur Auskunft über seine Maßnahme verpflichtet.

🎬 Der Energie-Zähler
Dazu von Stromfee
PV WatcherErtrag & Fehler-MonitoringLive-ArbitragePreise & Spread heute

Deine PV-Anlage im Blick behalten

PV-Watcher ansehen →
🌐 Stromfee in your language: English · Deutsch · Español · Français · Português · العربية · 日本語 · 中文 · 한국어 · हिन्दी · Bahasa