Bayernwerk-Entschädigung für deine PV-Anlage: Steht dir Geld zu?

Wenn die Bayernwerk Netz GmbH deine PV-Anlage aus Netzgründen herunterfährt (abregelt), verlierst du Einspeise-Erlöse – und dafür steht dir grundsätzlich eine finanzielle Entschädigung zu. Hier erfährst du, wann das gilt, wie du an das Geld kommst und wie die Höhe berechnet wird.
Regelt Bayernwerk deine Anlage wegen eines Netzengpasses ab, muss der Netzbetreiber die entgangene Einspeisung ausgleichen. Das läuft seit Oktober 2021 über das sogenannte Redispatch 2.0 (§ 13a EnWG). Du bekommst also nicht deinen Strom nachgeliefert, sondern eine finanzielle Entschädigung für die Energiemenge, die du wegen der Abregelung nicht einspeisen konntest (die 'Ausfallarbeit'). Wichtig: Das gilt für die Abregelung aus Netzgründen – nicht für jede Stunde, in der deine Anlage weniger produziert.

Abgeregelt wird, wenn im Netz ein Engpass droht und die Stabilität sonst gefährdet wäre. Redispatch 2.0 betrifft vor allem Anlagen ab 100 kW sowie fernsteuerbare Anlagen; kleinere Anlagen ohne Fernsteuerung werden in der Regel nicht aktiv per Redispatch heruntergefahren. Prüfe deshalb zuerst: Hat Bayernwerk deine Anlage wirklich gesteuert abgeregelt (Netzeingriff), oder hattest du nur weniger Sonne bzw. eine andere Ursache? Nur der gesteuerte Netzeingriff löst einen Entschädigungsanspruch aus.

1) Kläre, ob und wann Bayernwerk deine Anlage tatsächlich abgeregelt hat (Netzbetreiber-Meldung, Steuerbefehle, Lastgang). 2) Prüfe, ob du oder dein Direktvermarkter das Abrechnungsmodell (Spitz oder Pauschal) korrekt hinterlegt hast. 3) Kontrolliere die vom Netzbetreiber ermittelte Ausfallarbeit – also die Menge Strom, die du ohne Abregelung eingespeist hättest. 4) Gleiche die tatsächlich gezahlte Entschädigung mit deiner Vergütung ab. Fehlt eine Zahlung oder ist sie zu niedrig, wende dich an deinen Direktvermarkter und an Bayernwerk.

Die Entschädigung bemisst sich grob an: entgangene Einspeise-Erlöse (Ausfallarbeit × deine Vergütung bzw. der Marktwert) minus ersparte Aufwendungen. Für die Ermittlung gibt es zwei Wege: die Spitzabrechnung (auf Basis konkreter Ist-/Messwerte, meist genauer) und die Pauschalabrechnung (auf Basis von Prognosewerten, einfacher, aber gröber). Welche Methode für dich vorteilhafter ist, hängt von deiner Anlage und Datenlage ab – lass das im Zweifel prüfen, bevor du dich festlegst.

Verwechsle die netzbedingte Redispatch-Abregelung nicht mit § 51 EEG (Solarspitzengesetz): Fällt der Börsenpreis in den negativen Bereich, entfällt für diese Zeit die Marktprämie – hier bekommst du gerade KEINE Entschädigung, sondern verlierst Vergütung. Das ist ein Marktmechanismus, kein Netzeingriff von Bayernwerk. Prüfe deshalb genau, aus welchem Grund deine Anlage weniger eingespeist hat, bevor du einen Anspruch geltend machst.
Fehlende oder auffällig niedrige Zahlungen sind häufig – oft, weil die Ausfallarbeit zu gering angesetzt oder das Abrechnungsmodell ungünstig gewählt wurde. Sichere dir die Daten (Steuerbefehle, Zeitstempel, Lastgang), fordere von Bayernwerk bzw. deinem Direktvermarkter eine nachvollziehbare Abrechnung an und lass die Ausfallarbeit gegenrechnen. Bei größeren Anlagen lohnt sich eine unabhängige Prüfung, weil sich Fehler über mehrere Ereignisse hinweg schnell summieren.