Bayernwerk-Redispatch: Wann bekommst du eine Entschädigung?

Wenn Bayernwerk Netz deine Anlage aus Netzgründen herunterfährt (Redispatch 2.0), steht dir ein finanzieller Ausgleich zu. Hier erfährst du, wann der Anspruch greift, wie er berechnet wird und was du dafür tun musst.
Regelt Bayernwerk Netz deine Anlage wegen Netzengpässen ab, musst du finanziell und bilanziell so gestellt werden, als hätte die Abregelung nicht stattgefunden. Grundlage ist §13a EnWG (Redispatch 2.0). Betroffen sind steuerbare Anlagen ab 100 kW – also nahezu jede gewerbliche PV-, Wind- oder Biogas-Anlage in Bayern. Der Netzbetreiber darf abregeln, aber er muss dich für die entgangene Einspeisung entschädigen.

1. Bayernwerk erfasst die Abregelung (Dauer, reduzierte Leistung) über deine Fernsteuerung. 2. Die Ausfallarbeit wird als abgeregelte Menge (kWh) bestimmt. 3. Für diese Menge zahlt der Netzbetreiber einen Ausgleich, der deinen entgangenen Erlös ersetzt. Du musst dafür bei einem Einsatzverantwortlichen (EIV) angebunden sein und deine Anlage korrekt im Redispatch-Prozess gemeldet haben – ohne diese Anmeldung fließt kein Geld.

Die abgeregelte Menge wird über zwei Verfahren ermittelt: das Spitzabrechnungsverfahren (Spitz, auf Basis echter Messwerte) oder das vereinfachte Pauschalverfahren (Pauschal, auf Basis pauschaler Referenzwerte). Welches Verfahren angewendet wird, entscheidet häufig über die tatsächliche Höhe deiner Entschädigung. Prüfe deshalb, ob die von Bayernwerk angesetzte Ausfallarbeit zu deiner realen Erzeugung (z. B. Wetter, Einstrahlung an dem Tag) passt – hier gehen die meisten Euro verloren.

Bei der Bewertung der abgeregelten Menge wird in der Regel ein Mischpreis (Quartals-Durchschnitt des Marktwerts) angesetzt, nicht der teure Stunden-Spitzenpreis, zu dem du vielleicht gerade eingespeist hättest. Dadurch kann der Ausgleich unter dem liegen, was du am Spotmarkt erlöst hättest. Wichtig: Der Ausgleich ist getrennt von deiner EEG-Marktprämie zu sehen – lass dir die Berechnung offenlegen, statt sie ungeprüft zu akzeptieren.

Der genaue Zahlungsweg (Netzbetreiber vs. Direktvermarkter) und die Fristen für Redispatch-Entschädigungen sind Gegenstand laufender EnWG-Änderungen. Verlasse dich hier nicht auf eine feste Regel aus dem Vorjahr, sondern prüfe für deinen konkreten Abrechnungszeitraum, wer zahlt und ab wann. Sichere dir dafür deine 15-Minuten-Einspeisedaten – ohne sie kannst du eine zu niedrige Ausfallarbeit nicht nachweisen.
Fordere von Bayernwerk Netz die Abregelungs-Nachweise (Zeiten, Dauer, angesetzte Ausfallarbeit) an und gleiche sie mit deinen eigenen Zähler-/Wechselrichterdaten ab. Kläre, ob Spitz oder Pauschal abgerechnet wurde, und lass die Menge gegenrechnen. Bei Anlagen ab 100 kW lohnt sich eine unabhängige Prüfung der Ausgleichszahlung fast immer, weil kleine Fehler in der Ausfallarbeit sich über ein Jahr summieren.