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Abregelung durch den Netzbetreiber: Wann gibt es Vergütung — und wie viel?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Abregelung durch den Netzbetreiber: Wann gibt es Vergütung — und wie viel?
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Kurz gesagt: Der BDEW ist ein Branchenverband und legt keine Vergütung fest — er veröffentlicht nur Anwendungshilfen zur Abrechnung. Ob du für abgeregelte Kilowattstunden Geld bekommst, entscheidet die Rechtsgrundlage der Abregelung: Bei Redispatch nach EnWG bekommst du eine Entschädigung, bei negativen Börsenpreisen nach §51 EEG bekommst du nichts.

Die direkte Antwort: BDEW-Vergütung gibt es nicht

Wenn du nach „BDEW Vergütung" suchst, meinst du wahrscheinlich die BDEW-Anwendungshilfen zur bilanziellen und finanziellen Abwicklung von Redispatch-Maßnahmen. Diese Dokumente sind Branchenempfehlungen dafür, wie Netzbetreiber und Anlagenbetreiber die Abrechnung technisch abwickeln — sie schaffen keinen eigenen Anspruch und keinen eigenen Vergütungssatz. Dein Anspruch kommt aus dem Energiewirtschaftsgesetz (Redispatch) oder dem EEG. Der BDEW-Leitfaden sagt nur, wie gerechnet und gemeldet wird.

Abregelung durch den Netzbetreiber: Wann gibt es Vergütung — und wie viel?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Drei Fälle — nur einer wird entschädigt

Fall 1: Redispatch nach EnWG. Der Netzbetreiber fährt deine Anlage aus Netzgründen herunter (Engpass, Netzsicherheit). Dafür steht dir ein finanzieller Ausgleich für die sogenannte Ausfallarbeit zu. Fall 2: Abregelung wegen negativer Börsenpreise nach §51 EEG (Solarspitzengesetz). Hier entfällt die EEG-Vergütung — bei den betroffenen Anlagen ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis. Das ist keine Abregelung durch den Netzbetreiber, sondern ein Wegfall der Förderung, und es gibt dafür keine Entschädigung. Fall 3: Steuerung nach §14a EnWG. Das betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, nicht deine Einspeisung — dafür gibt es reduzierte Netzentgelte statt einer Entschädigung. Prüfe also zuerst, was auf deiner Abrechnung als Grund steht.

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So entsteht der Betrag bei Redispatch

Die Rechnung hat immer denselben Aufbau: Ausfallarbeit in kWh mal entgangener Erlös, minus ersparte Aufwendungen. Die Ausfallarbeit ist die Strommenge, die du ohne den Eingriff produziert hättest — sie wird geschätzt, nicht gemessen, und genau da liegt der Streitpunkt. Der entgangene Erlös hängt an deinem Vermarktungsweg: feste Einspeisevergütung oder Marktprämie plus Spotmarkterlös in der Direktvermarktung. Ersparte Aufwendungen sind zum Beispiel Brennstoffkosten bei einem BHKW — bei PV und Wind sind sie praktisch null. Wichtig: Zusätzlich wird die Menge bilanziell ausgeglichen, damit dein Direktvermarkter keine Bilanzkreisabweichung bezahlt. Verwechsle den bilanziellen Ausgleich nicht mit deiner Entschädigung.

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Spitz- oder Pauschalabrechnung — dein Wahlrecht

Für die Ermittlung der Ausfallarbeit gibt es zwei Verfahren. Bei der Pauschalabrechnung ermittelt der Netzbetreiber die Menge über ein vereinfachtes Verfahren, du musst nichts liefern, bekommst aber genau das, was die Pauschale hergibt. Bei der Spitzabrechnung wird anhand deiner tatsächlichen Anlagen- und Einstrahlungsdaten gerechnet, was in der Regel näher an der Realität liegt — dafür musst du die Daten aber auch liefern und über den Direktvermarkter oder Messstellenbetreiber bereitstellen. Das Wahlverfahren meldest du dem Netzbetreiber. Wenn du eine belastbare eigene Erzeugungszeitreihe hast, ist die Spitzabrechnung fast immer die ehrlichere Variante.

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Prüfe deine Abrechnung in fünf Schritten

1. Grund identifizieren: Steht auf dem Beleg Redispatch, §51 EEG oder eine 60-Prozent-/Einspeisebegrenzung? 2. Zeitstempel abgleichen: Passen die abgerechneten Viertelstunden zu den Stunden, in denen deine Anlage nachweislich gedrosselt war? 3. Ausfallarbeit plausibilisieren: Vergleiche die angesetzte Menge mit deiner Erzeugung an vergleichbaren Tagen mit ähnlicher Einstrahlung oder Windlage. 4. Erlösbasis prüfen: Wurde mit dem Monatsmarktwert oder mit deinen echten 15-Minuten-Spoterlösen gerechnet? Bei Sonnen- oder Windspitzen ist das ein spürbarer Unterschied. 5. Ersparte Aufwendungen prüfen: Bei PV darf hier nichts Nennenswertes abgezogen werden. Findest du eine Lücke, fordere den Netzbetreiber schriftlich zur Korrektur auf und lege deine Zeitreihe bei.

Warum das Thema gerade jetzt Geld kostet

Negative Börsenpreise sind kein Randphänomen mehr: In unserer eigenen ENTSO-E-Auswertung zählen wir für Deutschland im laufenden Jahr 2026 bislang 448 Negativstunden, mit einem Tiefstwert von minus 500 Euro je Megawattstunde. In diesen Stunden greift bei den betroffenen Anlagen §51 EEG — die Förderung entfällt, und zwar ohne jede Entschädigung. Genau deshalb lohnt sich die saubere Trennung: Für Redispatch-Stunden kannst du Geld einfordern, für Negativpreis-Stunden nicht. Wer beides in einen Topf wirft, verschenkt entweder eine berechtigte Forderung oder streitet über etwas, das rechtlich klar ist.

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