Bekommen große PV-Anlagen eine Ersatzleistung, wenn sie abgeschaltet werden?

Es kommt darauf an, WER deine Anlage abschaltet und WARUM. Bei einer netzbedingten Abregelung durch den Netzbetreiber bekommst du eine finanzielle Entschädigung für den Strom, den du nicht einspeisen konntest – bei einer Abschaltung wegen negativer Börsenpreise dagegen nicht.
Wenn der Netzbetreiber deine Anlage aus Netzgründen herunterfährt (Netzengpass, Redispatch), hast du Anspruch auf finanziellen Ausgleich für die sogenannte Ausfallarbeit – also den Strom, den du ohne die Abregelung erzeugt und verkauft hättest. Grundlage ist der Entschädigungsanspruch nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 13a EnWG) im Rahmen von Redispatch 2.0. Du sollst wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre nicht abgeregelt worden.

Der Netzbetreiber ermittelt, wie viel Energie dir durch die Abschaltung entgangen ist. Entschädigt werden deine entgangenen Einnahmen (Marktwert plus EEG- bzw. Marktprämien-Anspruch) abzüglich der Kosten, die du dir durch das Nicht-Erzeugen gespart hast. Die Abrechnung erfolgt entweder spitz (auf Basis gemessener Werte) oder pauschal – meist rechnet der Netzbetreiber das automatisch ab, du musst also nicht zwingend selbst einen Antrag stellen.

Wird deine Anlage nicht wegen des Netzes, sondern wegen anhaltend negativer Börsen-Strompreise abgeregelt oder ruht die Vergütung, ist das keine Redispatch-Maßnahme. Nach § 51 EEG entfällt in solchen Negativpreis-Phasen der Vergütungsanspruch – es gibt dann keine Ersatzleistung, sondern einen echten Erlösausfall. Das ist der wichtigste Unterschied, den viele verwechseln: Netzengpass = Entschädigung, Negativpreis = kein Ausgleich.

Redispatch 2.0 und die zugehörige Entschädigung gelten für Anlagen ab 100 kW sowie für kleinere steuerbare Anlagen. Große PV-Anlagen fallen also klar darunter. Genau deshalb halten manche Betreiber ihre Anlagen bewusst knapp unter 100 kW – das spart Pflichten, bedeutet aber auch: keine Teilnahme an diesem Regime. Prüfe zuerst, in welche Klasse deine Anlage laut Marktstammdatenregister fällt.

Der Netzbetreiber berechnet die Ausfallarbeit selbst – und diese Berechnung ist fehleranfällig. Kontrolliere die Abrechnung: Stimmt die angesetzte Abregeldauer? Passt der zugrunde gelegte Erzeugungswert zur tatsächlichen Sonneneinstrahlung an dem Tag? Wurden Marktwert und Prämie korrekt angesetzt? Wer die eigenen Erzeugungsdaten sauber gegenrechnet, findet häufig zu niedrig angesetzte Entschädigungen.