Blindstrom-Abrechnung: Wofür zahlst du da eigentlich?

Blindstrom (korrekt: Blindarbeit, gemessen in kvarh) wird dir berechnet, weil dein Netzbetreiber ihn zusätzlich zur genutzten Wirkarbeit durch seine Leitungen transportieren muss. Abgerechnet wird nur der Teil, der eine im Preisblatt festgelegte Freimenge überschreitet — alles darunter kostet dich nichts.
Dein Zähler erfasst zwei Größen getrennt: die Wirkarbeit in kWh (das, was tatsächlich Arbeit verrichtet) und die Blindarbeit in kvarh (die Magnetisierungsleistung für Motoren, Trafos, Vorschaltgeräte, Pumpen). Der Netzbetreiber gewährt dir eine Freimenge Blindarbeit, die sich an deiner Wirkarbeit orientiert. Erst die kvarh oberhalb dieser Grenze werden mit einem Cent-Betrag je kvarh multipliziert — das ist die Position 'Blindarbeit' oder 'Blindmehrarbeit' auf deiner Rechnung. Die Freimenge wird üblicherweise über einen Mindest-Leistungsfaktor cos φ definiert; welcher Wert und welcher Preis für dich gelten, steht ausschließlich im Preisblatt deines Netzbetreibers, nicht im Gesetz.

Nimm deine Jahres- oder Monatsrechnung und such vier Zahlen: abgerechnete Wirkarbeit (kWh), gemessene Blindarbeit (kvarh), die Freimenge und den Preis je kvarh. Dann prüfst du der Reihe nach: Erstens, ist die berechnete Freimenge korrekt aus deiner Wirkarbeit abgeleitet? Zweitens, stimmt die Differenz — abgerechnete kvarh minus Freimenge — mit dem Rechnungsposten mal Preis überein? Drittens, passt das Verhältnis Blindarbeit zu Wirkarbeit überhaupt zu deinem Betrieb? Wenn deine Blindarbeit plötzlich in derselben Größenordnung wie deine Wirkarbeit liegt, ist das kein Verbrauchsproblem, sondern fast immer ein Mess- oder Parametrierungsfehler.

Bei Anlagen mit Messwandlern misst der Zähler nicht direkt, sondern über ein Übersetzungsverhältnis. Ist dieser Wandlerfaktor im Zähler oder im Abrechnungssystem falsch hinterlegt, werden alle Werte um denselben Faktor verfälscht — und das fällt bei der Blindarbeit oft zuerst auf, weil sie ohne Freimengen-Puffer direkt in Geld umschlägt. Genau dieses Muster haben wir bei Kundenanlagen gesehen, bei denen nach einem Zählerwechsel auf neue Messwandler-Zähler die Abrechnung schlagartig nicht mehr plausibel war. Prüf deshalb immer: Zählernummer und Wandlerfaktor auf der Rechnung gegen das, was tatsächlich im Schrank verbaut ist.

Der stärkste Beleg gegen eine falsche Rechnung ist dein eigener Vorjahresverlauf. Zieh dir den Lastgang oder mindestens die Monatswerte der letzten zwei bis drei Jahre und trag Blindarbeit gegen Wirkarbeit auf. Ein Betrieb, dessen Maschinenpark sich nicht geändert hat, hat ein stabiles Verhältnis. Springt es ohne bauliche Ursache — kein neuer Motor, keine neue Anlage, keine geänderte Fahrweise — dann ist der Sprung die Anomalie, die du dem Netzbetreiber vorlegst. Ohne diese Gegenrechnung bleibt es Behauptung gegen Behauptung.

Trenn die beiden Fälle sauber, sie führen zu völlig verschiedenen Maßnahmen. Ist die Messung korrekt und dein Betrieb erzeugt real zu viel Blindarbeit, hilft nur Technik: eine Kompensationsanlage, die den Leistungsfaktor wieder in den freimengen-gedeckten Bereich hebt. Ob sich das rechnet, entscheidest du über die Jahressumme der Blindarbeitskosten gegen die Investition — bei kleinen Beträgen lohnt es schlicht nicht. Ist dagegen die Messung oder die Abrechnung fehlerhaft, ist eine Kompensationsanlage rausgeworfenes Geld: dann gehört der Fall als Beanstandung zum Netzbetreiber, samt Nachforderung für die zu Unrecht berechneten Zeiträume.
Viele Betriebe haben längst eine Kompensationsanlage — und zahlen trotzdem. Der Grund ist fast immer, dass die Anlage nicht mehr tut, was sie soll: durchgebrannte Stufen, defekte Kondensatoren, eine Regelung, die nach einem Umbau auf den falschen Sollwert eingestellt blieb, oder eine Auslegung, die zur alten Fahrweise passte und nicht zur heutigen. Wenn du Blindarbeit zahlst, obwohl eine Kompensation verbaut ist, prüf zuerst die Anlage selbst, bevor du über eine neue nachdenkst.