Co-Location-Speicher: Was das ist und wann es sich für dich rechnet

Co-Location bedeutet: Dein Batteriespeicher sitzt am selben Netzverknüpfungspunkt wie deine PV- oder Windanlage – nicht als eigenes Projekt an eigenem Anschluss. Das spart Anschlusskosten und nutzt Strom, den du sonst abregelst, verlangt aber ein sauberes Messkonzept, sonst kostet es dich EEG-Vergütung.
Co-Location (auch "Co-Located Storage" oder AC-/DC-gekoppelter Speicher) heißt: Erzeuger und Speicher teilen sich einen Netzanschluss und häufig auch Trafo, Übergabestation und Zählerplatz. Technisch unterscheidest du zwei Bauformen – DC-seitig direkt am Wechselrichter der PV (günstiger, aber der Speicher kann dann meist nur PV-Strom aufnehmen) und AC-seitig hinter einem eigenen Wechselrichter (teurer, aber der Speicher kann auch Netzstrom laden und getrennt vermarktet werden). Diese Entscheidung triffst du am Anfang, sie bestimmt alles Weitere.

Erstens: Dein Anschluss ist der Engpass. Wenn du bereits abregelst oder der Netzbetreiber dir keine zusätzliche Einspeiseleistung gibt, ist Co-Location fast immer die günstigere Variante als ein zweiter Anschluss. Zweitens: Du hast eine reale Verwertung – Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung oder Vermarktung am Spot-/Regelenergiemarkt. Ein Speicher, der nur "für den Fall" dasteht, verdient nichts. Drittens: Dein Vergütungsmodell verträgt den Speicher (siehe EEG-Falle unten). Fehlt einer der drei Punkte, verschiebe das Projekt lieber, statt es kleinzurechnen.

Der größte Kostenblock eines Speicherprojekts ist selten die Batterie, sondern die Netzanbindung: Kabeltrasse, Trafostation, Schaltanlage, Netzverträglichkeitsprüfung. Genau die teilst du bei Co-Location. Wichtig ist der Unterschied zwischen Anschlussleistung und gleichzeitig nutzbarer Einspeiseleistung: Du darfst in der Regel mehr Erzeugung plus Speicher hinter einen Anschluss hängen, solange die Summe der gleichzeitigen Einspeisung die zugesagte Leistung nicht überschreitet. Das musst du dem Netzbetreiber im Anschlussbegehren aber ausdrücklich so beschreiben und technisch begrenzen können – sonst bekommst du eine Absage auf die Summenleistung.

Wenn der Speicher nur laden und lokal entladen soll, kommst du oft mit dem bestehenden Zählpunkt aus. Sobald der Speicher aber auch ins Netz zurückspeisen soll, brauchst du eine zweite, eigene Messstelle am Speicher (Speicher-Ein und Speicher-Aus). Ohne diese Trennung wird die Rückspeisung des Speichers rechnerisch der Einspeisung der PV zugeschlagen – und damit auf deren EEG-Vergütung angerechnet. Das ist der häufigste teure Fehler bei nachgerüsteten Speichern. Kläre das Messkonzept mit dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber schriftlich, bevor du bestellst, nicht danach.

Lädt dein Speicher sowohl aus der PV- oder Biogasanlage als auch aus dem Netz ("Mischladung"), schließt das eine klassische Volleinspeise-Vergütung für den ausgespeicherten Strom aus – der Netzstrom im Speicher ist nicht förderfähig, und ohne Messtrennung lässt sich der geförderte Anteil nicht mehr nachweisen. Die Auswege: entweder du sperrst das Netzladen technisch und dokumentierst das, oder du trennst messtechnisch sauber und rechnest kaufmännisch-bilanziell ab. Beides ist machbar – aber es ist eine Entscheidung, die du vor dem Anschluss triffst, nicht im Betrieb.
Fünf Punkte, die jedes Co-Location-Angebot beantworten muss: 1. Wie hoch ist die zugesagte Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt und wie wird die Summe aus Erzeuger und Speicher darauf begrenzt? 2. AC- oder DC-Kopplung, und warum? 3. Wie sieht das Messkonzept aus – ein Zählpunkt oder zwei, und wer ist Messstellenbetreiber? 4. Darf der Speicher aus dem Netz laden, und was macht das mit der Vergütung deiner Bestandsanlage? 5. Welche Erlösquellen sind unterstellt und mit welchen Preisreihen gerechnet? Wenn ein Anbieter Punkt 3 und 4 nicht schriftlich beantwortet, ist das Angebot nicht vergleichbar.