Direktvermarktung-Abrechnung prüfen: Marktwert und §51-Abregelung kontrollieren

Du willst wissen, ob deine Direktvermarktungs-Abrechnung stimmt? Hier prüfst du in klaren Schritten den angesetzten Marktwert, die Managementprämie und die §51-Nullstunden – ohne Fachchinesisch.
1) Vergleiche die abgerechnete Erzeugung (MWh) mit deinem Zählerwert bzw. Lastgang. 2) Prüfe, welcher Marktwert angesetzt wurde – bei PV der energieträgerspezifische Monatsmarktwert Solar (MW Solar). 3) Kontrolliere die Managementprämie als separate ct/kWh-Position. 4) Rechne die §51-Negativstunden nach: In diesen Viertelstunden darf keine EEG-Vergütung fließen. Leg dir dazu Rechnungs-Nr., Zeitraum, kWp und die Spalten Erzeugung, Marktwert, Managementprämie und Abregelung §51 nebeneinander.

Für die Marktprämie gilt: Marktprämie = anzulegender Wert (AnzulW) − Monatsmarktwert. Bei PV ist das der MW Solar, den die Übertragungsnetzbetreiber monatlich auf netztransparenz.de veröffentlichen. Prüfe, ob dein DV genau diesen Monatswert ansetzt – oder ob er intern mit Day-Ahead, ID-Auction oder ID-Continuous rechnet. Wird ein anderer Index als der veröffentlichte MW Solar verwendet, muss die Abweichung nachvollziehbar erklärt sein.

Nach §51 EEG (Solarspitzengesetz) entfällt die EEG-Vergütung bei negativem Strompreis – ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis. Prüf konkret: Sind genau die Viertelstunden mit Negativpreis auf 0 gesetzt? Werden fälschlich zusätzliche Stunden abgezogen? Und wird die entgangene Menge korrekt in MWh ausgewiesen? Die Regelung ist kalenderjahrbezogen gestaffelt – achte darauf, welche Stufe für deine Anlage im Abrechnungsjahr gilt.

Die Managementprämie deckt die Kosten der Vermarktung. Sie sollte transparent als ct/kWh oder EUR/MWh ausgewiesen sein – nicht diffus „im Algorithmus" verrechnet. Kläre außerdem: Bekommst du den Monatsmarktwert vergütet oder die echten 15-Minuten-Spotmarkterlöse? Wer trägt das Ausgleichsenergie-Risiko – der DV zu 100 % oder wird es geteilt? Diese drei Punkte entscheiden über deine tatsächliche Marge.

In unserer Auswertung mehrerer Direktvermarkter zeigt keiner die Marktwert-Differenz zwischen Day-Ahead und Intraday offen an. Selbst transparente Plattformen liefern Lastgang, Marktpreis und Redispatch-Status, aber keinen Stunde-für-Stunde-Vergleich „was hätte ich beim reinen DA-Marktwert bekommen vs. was habe ich real erlöst". Frag genau diesen Vergleich aktiv an – dort steckt oft der Unterschied zwischen fairer und intransparenter Vermarktung.
Prüfe zum Schluss die Zusatzpositionen: Wird bei Redispatch 2.0 die abgeregelte Menge erstattet? Gibt es eine Entschädigung bei ökonomischer Abregelung? Und ist geregelt, ob dein Vertrag pauschal oder spitz abgerechnet wird? Spitzabrechnung ist genauer, setzt aber vollständige 15-Minuten-Werte voraus – fehlen die, fällt der Vertrag oft ersatzweise auf Pauschalabrechnung zurück. Das solltest du im Vertrag nachlesen und mit der Abrechnung abgleichen.