Dynamischer Stromtarif ab 01.01.2025 – bist du zur Pflicht verdonnert?

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2025 müssen Stromanbieter einen dynamischen Tarif anbieten – du selbst musst aber keinen abschließen. Die Pflicht trifft die Versorger, nicht dich.
Die Pflicht liegt beim Anbieter: Ab dem 01.01.2025 muss jeder Stromversorger in Deutschland mindestens einen dynamischen Stromtarif im Angebot haben. Für dich als Kundin oder Kunde gibt es keine Pflicht. Du entscheidest frei, ob du einen dynamischen Tarif nimmst oder bei deinem Festpreis bleibst.

Wenn du nichts tust, ändert sich nichts – dein bestehender Vertrag läuft weiter. Neu ist nur: Wenn du willst, kannst du jetzt bei jedem Anbieter einen dynamischen Tarif verlangen. Ein Wechsel ist eine Option, kein Zwang.

Ein dynamischer Tarif rechnet nach dem Preis, der sich im Tagesverlauf ändert – meist stündlich oder alle 15 Minuten. Dafür muss dein Verbrauch entsprechend fein gemessen werden. Das geht nur mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter). Ohne dieses Messsystem kannst du einen dynamischen Tarif praktisch nicht nutzen.

Anders als beim Festpreistarif, wo dein Preis pro kWh gleich bleibt, folgt der dynamische Tarif dem aktuellen Börsenstrompreis. Ist Strom günstig, zahlst du wenig – ist er teuer, zahlst du mehr. Du kannst also sparen, indem du Verbrauch in die günstigen Stunden verschiebst.

Sparen kannst du vor allem, wenn du Verbrauch gezielt steuern kannst: E-Auto laden, Wärmepumpe, Batteriespeicher oder Waschen und Spülen in Schwachlast-Zeiten. Wer starr immer zur gleichen Uhrzeit verbraucht, hat wenig Hebel – dann kann ein dynamischer Tarif sogar teurer werden.
1. Prüfe, ob du ein intelligentes Messsystem hast oder eins beantragen kannst. 2. Schau, welche Verbraucher du zeitlich verschieben kannst. 3. Vergleiche einen dynamischen Tarif mit deinem jetzigen Festpreis. 4. Wechsle nur, wenn dein Verbrauchsprofil wirklich zu den günstigen Stunden passt.