Einspeisevergütung 2026: Was bekommst du für deinen Solarstrom?

Die Einspeisevergütung ist der feste Betrag, den du 20 Jahre lang für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde deiner PV-Anlage bekommst – die Höhe richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme. 2026 gilt zusätzlich eine wichtige neue Regel: Bei negativen Strompreisen entfällt die Vergütung.
Entscheidend ist NICHT das Kalenderjahr 2026, sondern der Tag der Inbetriebnahme deiner Anlage. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, ist für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gesetzlich garantiert. Es gibt zwei Modelle: Teileinspeisung (du verbrauchst Strom auch selbst) bringt einen niedrigeren Satz, Volleinspeisung (du speist alles ein) einen höheren. Die genauen Cent-Beträge legt das EEG fest und staffelt sie nach Anlagengröße (bis 10 kWp, bis 40 kWp, größer).

Die Vergütung für NEU in Betrieb genommene Anlagen sinkt seit 2023 planmäßig alle sechs Monate um jeweils 1 % (Degression). Wer früher ans Netz geht, sichert sich also den höheren Satz. Für bereits laufende Anlagen ändert sich nichts – dein einmal festgelegter Satz bleibt über die gesamte Förderdauer stabil. Prüfe die aktuell gültigen Cent-Werte immer beim Datum deiner geplanten Inbetriebnahme, da sie sich zum Februar und August ändern.

Durch das Solarspitzengesetz (§51 EEG) bekommst du bei negativen Börsen-Strompreisen 0 Euro Einspeisevergütung – und zwar bereits ab der ersten Viertelstunde mit Negativpreis. Diese Regel ist kalenderjahr-gestaffelt. Für dich heißt das: In Stunden mit Stromüberschuss (oft mittags im Sommer) wird eingespeister Strom nicht mehr vergütet. Das macht Eigenverbrauch und flexibles Lastmanagement 2026 deutlich wertvoller als reines Einspeisen.

Da die Einspeisung an Wert verliert, lohnt sich jede selbst verbrauchte Kilowattstunde mehr. Auch ohne Batteriespeicher kannst du das steuern: Lege stromintensive Verbraucher wie Waschmaschine, Wärmepumpe, Wallbox oder Warmwasserbereitung in die Mittagsstunden mit hoher PV-Produktion. In Kombination mit einem dynamischen Stromtarif kannst du zusätzlich gezielt dann Strom nutzen, wenn er günstig ist. So senkst du den Anteil, der schlecht vergütet ins Netz fließt.

Damit du überhaupt Einspeisevergütung erhältst, muss deine Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert und beim Netzbetreiber angemeldet sein. Der Netzbetreiber zahlt dir die Vergütung aus. Bewahre die Bescheinigungen zur Inbetriebnahme gut auf – sie belegen deinen garantierten Vergütungssatz für die gesamten 20 Jahre.