Entschädigung für abgeregelte PV-Anlagen: Wann bekommst du Geld?

Kurz: Wird deine PV-Anlage vom Netzbetreiber aus Netzgründen heruntergefahren, bekommst du deine entgangene Einspeisevergütung ersetzt – das ist gesetzlich geregelt. Kein Geld gibt es dagegen, wenn du wegen negativer Börsenpreise oder wegen einer Einspeisebegrenzung in deiner eigenen Anlagensteuerung nicht einspeist.
Fall 1 – Netzengpass: Der Netzbetreiber regelt ab, weil das Netz überlastet ist (Redispatch 2.0 bzw. früher Einspeisemanagement). Du hast Anspruch auf Entschädigung. Fall 2 – Negative Börsenpreise: Nach § 51 EEG entfällt die Förderung für die betroffenen Stunden. Das ist keine Abregelung durch den Netzbetreiber und wird nicht entschädigt – der Strom darf ja fließen, er ist nur nichts wert. Fall 3 – Eigene Einspeisebegrenzung (z. B. Kappung am Wechselrichter oder eine Direktvermarkter-Steuerung): Auch hier gibt es keine Entschädigung, weil niemand von außen eingegriffen hat. Prüfe also zuerst, wer den Befehl gegeben hat.

Anlagen ab 100 kW installierter Leistung – und kleinere, die fernsteuerbar sind – fallen unter Redispatch 2.0. Rechtsgrundlage für den Ausgleich ist § 13a EnWG. Der Netzbetreiber muss dir die Ausfallarbeit vergüten, also die Energiemenge, die du ohne den Eingriff eingespeist hättest, bewertet mit deiner Vergütung bzw. deinem Marktwert. Bei der Abrechnung gibt es zwei Wege: Spitzabrechnung (jeder Eingriff einzeln, anhand deiner tatsächlichen Ausfallarbeit) oder Pauschalabrechnung (vereinfachtes Verfahren). Welches Modell für dich läuft, steht in der Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber – frag nach, wenn du es nicht weißt.

Für Anlagen, die noch unter das Einspeisemanagement nach EEG fallen, gilt die sogenannte Härtefall- bzw. 95-Prozent-Regelung: Der Netzbetreiber ersetzt dir 95 Prozent der entgangenen Einnahmen. Erst wenn die entgangenen Einnahmen in einem Kalenderjahr mehr als ein Prozent deiner Jahreseinnahmen ausmachen, werden sie ab diesem Punkt zu 100 Prozent ersetzt. Der Sinn dahinter: Kleine, seltene Eingriffe trägst du mit, große nicht.

Drei Dinge: erstens den Nachweis, dass abgeregelt wurde (Schaltbefehl, Redispatch-Meldung oder Abregelungsprotokoll des Netzbetreibers), zweitens deine tatsächliche Einspeisung im 15-Minuten-Raster, drittens eine belastbare Soll-Erzeugung – also was die Anlage in dieser Zeit ohne Eingriff geliefert hätte. Die Differenz ist deine Ausfallarbeit. Ohne eine saubere Soll-Kurve (aus Einstrahlungsdaten oder aus dem Vergleich mit ungestörten Tagen) kannst du die Abrechnung des Netzbetreibers nicht gegenprüfen.

Die Entschädigung kommt in der Regel automatisch vom Netzbetreiber – aber die Höhe rechnet er selbst aus. Wenn seine angesetzte Ausfallarbeit zu niedrig ist, fällt das nur auf, wenn du deine eigene Soll-Erzeugung dagegenhältst. Nimm dir die Abrechnung, such die abgeregelten Viertelstunden heraus und vergleiche sie mit deinen Zählerwerten. Erst dann weißt du, ob die Summe stimmt.
Häufen sich die Eingriffe, ist die Entschädigung nur das Pflaster, nicht die Lösung. Dann lohnt der Blick auf die Ursache: Ist es dein Netzverknüpfungspunkt, das Umspannwerk oder eine regionale Engpasssituation? Und wird gleichzeitig auch bei negativen Preisen abgeregelt, wo es kein Geld gibt, kann ein Batteriespeicher wirtschaftlich sinnvoll werden – er verschiebt die Energie in Stunden, in denen sie wieder vergütet wird. Das ist eine Rechnung, die man mit den echten Lastgangdaten der Anlage aufmachen muss, nicht mit Faustformeln.