Entschädigung für Ausfallarbeit bei deiner PV-Anlage

Wenn dein Netzbetreiber deine PV-Anlage aus Netzgründen herunterfährt, entsteht Ausfallarbeit – Strom, den du hättest einspeisen können, aber nicht durftest. Für diese Menge steht dir eine Entschädigung zu; hier erfährst du direkt, wann, wie hoch und wie du sie bekommst.
Ausfallarbeit ist die Energiemenge (in kWh), die deine Anlage bei einer netzbedingten Abregelung nicht einspeisen konnte. Wird deine Anlage im Rahmen von Redispatch 2.0 (§13a EnWG, seit 1. Oktober 2021) heruntergeregelt, hast du für diese Menge einen Entschädigungsanspruch. Voraussetzung: Es war eine vom Netzbetreiber angeforderte Maßnahme – nicht eine eigene oder marktbedingte Abschaltung (z. B. wegen negativer Preise).

Grundformel: entgangene Einnahmen minus ersparte Aufwendungen. Bei EEG-Anlagen sind die entgangenen Einnahmen im Kern die Marktprämie bzw. Vergütung auf die Ausfallarbeit. Du hast die Wahl zwischen zwei Abrechnungsverfahren: der Spitzabrechnung (spitz nach tatsächlichen Werten) und dem vereinfachten Pauschalverfahren (auf Basis von Planwerten). Prüfe, welches Verfahren für deine Anlage mehr bringt – bei häufigen, kurzen Eingriffen unterscheiden sich die Ergebnisse spürbar.

Zuständig ist der Netzbetreiber, der die Maßnahme angefordert hat; abgewickelt wird die Entschädigung über deinen Anschlussnetzbetreiber. In der Praxis läuft das über deinen Direktvermarkter oder Messstellenbetreiber, der die Ausfallarbeit meldet. Wichtig: Die Ausfallarbeit muss korrekt erfasst und dem richtigen Eingriff zugeordnet sein – nur gemeldete Mengen werden entschädigt.

Häufigster Fehler: Ausfallarbeit wird gar nicht oder zu niedrig erfasst, weil Zählwerte, Planwerte oder die Eingriffs-Zuordnung nicht stimmen. Ebenso oft wird das ungünstigere Abrechnungsverfahren gewählt. Prüfe deine Redispatch-Abrechnungen gegen die tatsächlichen Abschalt-Zeitfenster und gegen den Marktwert Solar des jeweiligen Zeitraums – Abweichungen deuten auf zu niedrig angesetzte Ausfallarbeit hin.

Als Anhaltspunkt: Der Jahresmarktwert Solar lag 2024 bei rund 51,46 €/MWh. Bei größeren Anlagen summieren sich abgeregelte Mengen schnell – in einem realen Fall aus unserer Praxis kamen über 2023/2024 rund 37.300 kWh Ausfallarbeit zusammen. Ob sich eine genauere Prüfung lohnt, hängt von deiner Anlagengröße und der Häufigkeit der Eingriffe ab.
Verwechsle die netzbedingte Ausfallarbeit nicht mit Abschaltungen wegen negativer Strompreise oder der §51-EEG-Regel. Dort entfällt zwar die Vergütung, es handelt sich aber nicht um eine entschädigungspflichtige Redispatch-Maßnahme. Prüfe deshalb bei jedem Eingriff zuerst den Grund – nur netzbedingte Abregelung führt zur Entschädigung für Ausfallarbeit.