Entschädigung für Fotovoltaikanlagen bei Abschaltung – was steht dir zu?

Wenn der Netzbetreiber deine PV-Anlage wegen eines Netzengpasses herunterfährt, bekommst du die entgangenen Erlöse ersetzt – das nennt sich Entschädigung für Ausfallarbeit. Wird sie dagegen wegen negativer Strompreise vom Direktvermarkter abgeregelt, gibt es dafür in der Regel kein Geld.
Fährt der Netzbetreiber deine Anlage herunter, weil das Netz überlastet ist (Redispatch 2.0 bzw. Einspeisemanagement), hat er dich finanziell so zu stellen, als hätte deine Anlage normal eingespeist. Du bekommst also die entgangene Vergütung für den Strom, den du hättest erzeugen können – die sogenannte Ausfallarbeit. Ersparte Aufwendungen werden gegengerechnet. Nicht entschädigt wird dagegen, wenn deine Anlage bei negativen Börsenpreisen abgeregelt wird oder wenn eine technische Störung bzw. Wartung auf deiner Seite die Ursache ist.

Die entscheidende Größe ist nicht die Abschaltdauer in Stunden, sondern die geschätzte Menge Strom in kWh, die deine Anlage in dieser Zeit erzeugt hätte. Diese Ausfallarbeit ermittelt der Netzbetreiber – entweder aus deinen eigenen Messwerten (Spitz-Abrechnung) oder über ein pauschales Verfahren mit Referenzanlagen. Genau hier entstehen die meisten Fehler: Wird die Ausfallarbeit zu niedrig angesetzt, ist auch deine Entschädigung zu niedrig. Prüfe deshalb, welches Verfahren bei dir angewendet wird und ob die angesetzten kWh zu deinem realen Ertragsprofil an sonnigen Stunden passen.

Erstens: Lass dir vom Netzbetreiber alle Abregelungsereignisse mit Zeitstempel, Dauer und angesetzter Ausfallarbeit schriftlich geben. Zweitens: Stell diesen Werten deine eigenen Daten gegenüber – Wechselrichter-Logs, Zählerwerte oder dein Monitoring-Portal. Drittens: Rechne die Ausfallarbeit mit deinem Vergütungssatz bzw. deiner Marktprämie durch und vergleiche das Ergebnis mit der Gutschrift auf deiner Abrechnung. Viertens: Weicht es ab, widersprich schriftlich und benenne konkret die Stunden und kWh, um die es geht. Ohne eigene Gegenrechnung hast du in der Diskussion keine Grundlage.

Die Entschädigung kommt meist nicht automatisch als eigener Posten, sondern verschwindet in Sammelgutschriften oder taucht mit Monaten Verzögerung auf. In der Direktvermarktung kommt hinzu, dass dein Direktvermarkter zwischen dir und dem Netzbetreiber steht: Prüfe im Vertrag, wer die Redispatch-Erstattung vereinnahmt und ob sie dir vollständig weitergereicht wird. Wir sehen in Abrechnungsprüfungen regelmäßig, dass Betreiber gar nicht wissen, ob und in welcher Höhe sie überhaupt Entschädigungen erhalten haben.

Vom Redispatch-Regime erfasst sind größere Anlagen sowie kleinere, die technisch fernsteuerbar sind. Kleine Dachanlagen ohne Fernwirktechnik werden in der Praxis selten netzbedingt abgeregelt – bei ihnen kommt der Ertragsverlust eher aus Einspeisegrenzen oder aus Abregelung bei negativen Preisen, und dafür gibt es keine Entschädigung. Wenn du unsicher bist, welcher Fall bei dir vorliegt, schau in dein Wechselrichter-Protokoll: Netzbedingte Abregelungen erscheinen als externe Sollwert-Vorgabe, nicht als Eigenverbrauchs- oder Preisregelung.
Ansprüche auf Entschädigung sind Geldforderungen und verjähren. Je länger du wartest, desto schwerer wird es außerdem, die Abregelungsereignisse überhaupt noch zu rekonstruieren – Portal-Daten und Wechselrichter-Logs sind oft nur begrenzt lange verfügbar. Sichere dir deine Erzeugungsdaten fortlaufend, am besten in 15-Minuten-Auflösung. Ohne diese Daten kannst du später nicht belegen, was deine Anlage in den abgeregelten Stunden geliefert hätte.