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Entschädigung bei Abregelung deiner Solaranlage

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Entschädigung bei Abregelung deiner Solaranlage
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Wenn dein Netzbetreiber deine PV-Anlage aus Gründen der Netzstabilität herunterfährt, bekommst du dafür in der Regel eine finanzielle Entschädigung. Nicht entschädigt wird dagegen der reine Vergütungsausfall bei negativen Strompreisen – das sind zwei völlig verschiedene Fälle.

Kurzantwort: Ja, bei Netz-Abregelung bekommst du Geld

Regelt der Netzbetreiber deine Anlage wegen Netzengpässen oder zur Netzstabilität ab (sogenannter Redispatch bzw. Einspeisemanagement), wird dir die nicht eingespeiste Energie – die Ausfallarbeit – finanziell ausgeglichen. Grundlage ist §13a EnWG in Verbindung mit den Redispatch-2.0-Regeln. Du sollst wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte die Abregelung nicht stattgefunden.

Entschädigung bei Abregelung deiner Solaranlage
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Wichtige Abgrenzung: negativer Strompreis ist KEIN Entschädigungsfall

Fährt deine Anlage nicht wegen des Netzes runter, sondern der Börsenpreis ist negativ, greift §51 EEG (Solarspitzengesetz): Dann erhältst du für diese Zeit 0 Euro EEG-Vergütung – ab der ersten Viertelstunde, kalenderjahr-gestaffelt. Das ist eine Marktregel, keine netzbedingte Abschaltung, und wird deshalb nicht entschädigt. Prüfe also zuerst den Grund der Abregelung.

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Energie — Stromfee (KI-Bild)
So erkennst du, welcher Fall vorliegt

Netzbedingte Abregelung wird vom Netzbetreiber angeordnet und dokumentiert – du findest sie in den Redispatch-Meldungen bzw. in der Abrechnung deines Netzbetreibers. Der Vergütungsausfall bei Negativpreisen taucht dagegen in der EEG-Abrechnung deines Direktvermarkters oder Netzbetreibers als Null-Vergütungszeitraum auf. Beide Positionen solltest du getrennt kontrollieren.

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Was du für deinen Anspruch brauchst

Sichere dir die Abregelungszeiträume (Datum, Uhrzeit, Dauer) und die Anordnung des Netzbetreibers. Für die Ausfallarbeit ist entscheidend, wie viel deine Anlage in dieser Zeit erzeugt hätte – aus Wetterdaten und deiner sonstigen Einspeisung lässt sich das plausibel schätzen. Ohne saubere Erzeugungs- und Abregelungsdaten kannst du die Entschädigungshöhe nicht überprüfen.

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Häufiger Fehler: nicht nur auf Abregelung achten

Viele Betreiber übersehen, dass zwei Effekte gleichzeitig am Erlös nagen: netzbedingte Abregelung (entschädigungsfähig) und Negativpreis-Stunden nach §51 (nicht entschädigt, aber vermeidbar). Wer die Zeiten mit negativen Preisen mit einem Speicher oder gesteuerter Fahrweise umfährt, verhindert echten Vergütungsverlust – die Netz-Entschädigung holst du separat über die Ausfallarbeit.

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