Entschädigungsschreiben für abgeschaltete PV-Anlagen: So gehst du vor

Wird deine PV-Anlage vom Netzbetreiber abgeregelt (Redispatch bzw. Einspeisemanagement), steht dir für die nicht eingespeiste Energie eine Entschädigung zu. Ein Entschädigungsschreiben ist deine schriftliche Aufforderung an den Netzbetreiber, diese Vergütung zu prüfen, zu belegen oder nachzuzahlen.
Es ist ein formloses, aber nachweisbares Schreiben an deinen Verteilnetzbetreiber (VNB), mit dem du die Entschädigung für eine abgeschaltete oder gedrosselte PV-Anlage geltend machst oder überprüfen lässt. Rechtsgrundlage bei Redispatch ist §13a EnWG: Der Netzbetreiber muss dich für entgangene Einnahmen aus der nicht eingespeisten Strommenge finanziell so stellen, als wäre nicht abgeregelt worden. Du forderst darin konkret die Abregelungszeiträume, die zugrunde gelegte Ausfallarbeit und den Auszahlungsbetrag ein.

Ja, wenn die Abschaltung netzbedingt durch den Netzbetreiber angeordnet wurde. Für Anlagen ab 100 kW läuft das seit dem 1.10.2021 über Redispatch 2.0: Die Entschädigung wird vom VNB automatisch berechnet und ausgezahlt (Prognose- oder Spitz-Abrechnungsmodell) – ein Schreiben brauchst du hier vor allem, wenn die Zahlung fehlt oder zu niedrig wirkt. Kleinere Anlagen fallen weiterhin unter das Einspeisemanagement nach EEG. Keine Entschädigung gibt es dagegen bei Abschaltungen aus deinem eigenen Bereich (Wartung, Defekt, §51-Negativpreis-Kappung).

Nenne die Anlage eindeutig: Anlagenbetreiber, Standort, MaStR-Nummer (SEE…) und die EEG-Anlagenschlüssel-Nummer. Führe die betroffenen Abregelungszeiträume mit Datum und Uhrzeit auf, verweise auf die vom Netzbetreiber gemeldeten Maßnahmen und fordere die zugrunde gelegte Ausfallarbeit (kWh) sowie den Berechnungsweg an. Ergänze Bankverbindung, eine konkrete Frist zur Antwort (z. B. 14 Tage) und die Bitte um schriftliche Aufschlüsselung des Entschädigungsbetrags.

1. Abregelungsereignisse dokumentieren – aus Wechselrichter-/Zähler-Logdaten und den Redispatch-Meldungen des VNB. 2. Erwartete Einspeisung ohne Abschaltung gegenrechnen (Ausfallarbeit). 3. Entschädigungsschreiben aufsetzen und nachweisbar versenden (Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung). 4. Antwort und Abrechnung des VNB prüfen. 5. Bei fehlender oder zu niedriger Zahlung schriftlich widersprechen und die Aufschlüsselung nachfordern.

Ansprüche verjähren grundsätzlich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Prüfe die Abrechnungen deines Netzbetreibers deshalb möglichst jährlich und mach offene Beträge zeitnah geltend. Konkrete Melde- und Abrechnungsfristen können je nach Netzbetreiber und Abrechnungsmodell abweichen – frag im Zweifel die genaue Frist beim VNB ab.
Verlass dich nicht blind auf die automatische Abrechnung: Wird beim Prognosemodell eine zu niedrige Referenz-Einspeisung angesetzt, fällt deine Entschädigung zu gering aus. Prüfe, ob wirklich alle Abregelungsstunden erfasst wurden und ob die Ausfallarbeit zu deinen realen Ertragsdaten passt. Verwechsle netzbedingte Abregelung nicht mit der §51-Kappung bei negativen Strompreisen – Letztere begründet keinen Entschädigungsanspruch.