Entschädigungszahlungen bei PV-Abschaltung: Wann bekommst du Geld?

Wenn dein Netzbetreiber deine PV-Anlage wegen eines Netzengpasses herunterregelt, musst du den entgangenen Strom nicht selbst tragen – du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Wird dagegen wegen negativer Börsenpreise abgeschaltet, gibt es kein Geld: Der Grund der Abschaltung entscheidet über alles.
Regelt der Netzbetreiber deine Anlage ab, weil das Netz überlastet ist (Redispatch bzw. früher Einspeisemanagement), muss er dir die entgangenen Einnahmen ersetzen. Rechtsgrundlage ist § 13a EnWG: Du bekommst den Wert des Stroms, den du eingespeist hättest, abzüglich der Aufwendungen, die du dir dadurch gespart hast. Der Anspruch entsteht automatisch – du musst ihn aber selbst geltend machen und die Abrechnung prüfen. Der Netzbetreiber überweist nicht ungefragt und rechnet nicht automatisch richtig.

Drei Fälle, in denen kein Geld fließt – und die in der Praxis am häufigsten verwechselt werden: Erstens die Abschaltung wegen negativer Strompreise (§ 51 EEG). Hier entfällt die Marktprämie für diese Stunden, es ist aber kein Netzeingriff und damit keine Entschädigung – das ist ein Vergütungsausfall, den du trägst. Zweitens die Drosselung durch deinen eigenen Direktvermarkter, wenn er bei schlechten Preisen abregelt: Das regelt allein euer Vertrag, nicht das Gesetz. Drittens Abschaltungen wegen Wartung, Störung oder eines Defekts auf deiner Seite.

Vergleiche die Zeitstempel. Fordere beim Netzbetreiber die Liste der Abrufe an (Zeitraum, Dauer, Grad der Absenkung) und lege sie neben deine Viertelstundenwerte aus dem Zähler oder Wechselrichter-Logging. Dann prüfe für dieselben Stunden den Day-Ahead-Preis: War er negativ, war es vermutlich § 51 und kein Netzeingriff. Passt kein Abruf des Netzbetreibers zu einer Erzeugungslücke, war es dein Direktvermarkter oder ein technischer Ausfall. Ohne diesen Abgleich kannst du eine Gutschrift nicht bewerten.

Die Entschädigung hängt daran, wie viel du ohne den Eingriff erzeugt hättest – die sogenannte Ausfallarbeit. Dafür gibt es zwei Wege: das Spitzabrechnungsmodell, das die tatsächliche Einstrahlung und den realen Anlagenzustand heranzieht, und das Pauschalmodell, das mit einem standardisierten Referenzverfahren arbeitet. Die Wahl beeinflusst dein Geld spürbar, vor allem bei Anlagen mit Verschattung, Teilbelegung oder häufigen Eingriffen. Genau hier entstehen die meisten Differenzen zwischen deiner Rechnung und der des Netzbetreibers.

Aus unserer Abrechnungskontrolle wiederholen sich dieselben Muster: Abschaltstunden tauchen mit falscher Ursache in der Abrechnung auf, § 51-Stunden werden mit Redispatch-Stunden vermischt, Mengen liegen an der Grenze eines Zeitblocks und fallen durchs Raster, oder eine Stornierung des Vormonats wird nie sauber nachkorrigiert. Auch die Trennung nach Vermarktungsweg geht regelmäßig schief. Praktisch heißt das: Nimm keine Gutschrift als korrekt hin, nur weil eine Zahl darunter steht.
Sichere zuerst deine eigenen Messdaten lückenlos – ohne Viertelstundenwerte kannst du nichts belegen. Fordere dann schriftlich die Abrufhistorie beim Netzbetreiber an. Rechne die Ausfallarbeit selbst nach, bevor du eine Abrechnung freigibst, und widersprich schriftlich, wenn deine Zahl abweicht. Und beachte: Ansprüche verjähren nach der regelmäßigen Frist des BGB von drei Jahren zum Jahresende – ältere Fälle solltest du nicht liegen lassen.