Erstattung für PV-Anlagen bei Abschaltung durch Bayernwerk

Wenn Bayernwerk deine PV-Anlage aus Netzgründen abregelt oder abschaltet, steht dir eine Entschädigung für den entgangenen Strom zu – du musst sie aber selbst prüfen und einfordern. Hier erfährst du direkt, ob du Anspruch hast, wer zahlt und was du konkret tun musst.
Regelt der Netzbetreiber (bei dir Bayernwerk Netz GmbH) deine Anlage wegen Netzengpass ab, muss er dich für die nicht eingespeiste Energie – die sogenannte Ausfallarbeit – entschädigen. Rechtsgrundlage ist seit 1. Oktober 2021 das Redispatch 2.0 nach §13a EnWG; davor lief das gleiche Prinzip als Einspeisemanagement nach dem EEG. Die Entschädigung soll dich finanziell so stellen, als wäre nicht abgeregelt worden – du bekommst also im Kern die entgangene Einspeisevergütung bzw. Marktprämie ersetzt, abzüglich ersparter Kosten.

1) Prüfe, ob deine Anlage überhaupt unter Redispatch 2.0 fällt – das betrifft in der Regel Anlagen ab 100 kW installierter Leistung sowie kleinere, die vom Netzbetreiber steuerbar sind. 2) Fordere von Bayernwerk die Redispatch-/Abregelungsmeldungen und die berechnete Ausfallarbeit für den fraglichen Zeitraum an. 3) Vergleiche diese Werte mit deinen eigenen Erzeugungsdaten (Wechselrichter/Logger). 4) Reiche fehlende oder abweichende Entschädigungen schriftlich beim Netzbetreiber ein.

Zahlungspflichtig ist dein Anschlussnetzbetreiber, also Bayernwerk Netz. Die Höhe richtet sich nach der Ausfallarbeit (kWh, die du ohne Abregelung eingespeist hättest) multipliziert mit deinem Vergütungssatz bzw. dem anzulegenden Wert. Bei Marktprämien-Anlagen kommt der Marktwert hinzu. Wichtig: Die Ausfallarbeit wird vom Netzbetreiber geschätzt oder gemessen – genau hier entstehen die meisten Fehler zu deinen Lasten.

Beim Redispatch 2.0 wird die Ausfallarbeit über ein Abrechnungsmodell ermittelt: Bei der Spitzabrechnung wird auf Basis realer Messdaten nach dem Ereignis genau abgerechnet; bei der Pauschalabrechnung wird vorab mit Prognosewerten gearbeitet. Prüfe, welches Modell für deine Anlage hinterlegt ist – ein falsch gewähltes oder ungünstig prognostiziertes Modell kann deine Entschädigung spürbar verringern.

Entschädigungsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren – gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abregelung stattfand. Du kannst also auch zurückliegende Abschaltungen noch geltend machen, solange sie innerhalb dieses Zeitraums liegen. Sammle Meldungen und Erzeugungsdaten laufend, damit du bei einer Prüfung nachweisfähig bist.
Die vom Netzbetreiber angesetzte Ausfallarbeit weicht oft von der tatsächlich entgangenen Erzeugung ab – etwa weil Referenz- oder Prognosewerte die reale Einstrahlung an deinem Standort nicht abbilden. Ein Abgleich deiner eigenen Wechselrichter-/Lastgangdaten mit den abgerechneten kWh deckt solche Lücken auf. Weicht es ab, kannst du die Korrektur schriftlich mit deinen Messdaten begründen.
Kurz: Ja, du bekommst Geld — aber nur, wenn Bayernwerk Netz deine Anlage aus Netzgründen heruntergeregelt hat. Seit Redispatch 2.0 (ab 1.10.2021, Anlagen ab 100 kW sowie steuerbare kleinere Anlagen) ist so eine Abregelung keine EEG-Härtefallsache mehr, sondern ein Eingriff nach § 13a EnWG: Der Anschlussnetzbetreiber — bei dir Bayernwerk Netz — muss die entgangene Einspeisung (die sogenannte Ausfallarbeit) finanziell ausgleichen, damit du wirtschaftlich so dastehst, als hätte es den Eingriff nicht gegeben. Keine Entschädigung gibt es dagegen für Abschaltungen, die nichts mit dem Netzengpass zu tun haben: Abregelung bei negativen Börsenpreisen nach § 51 EEG (da entfällt die Marktprämie, das ist gewollt und wird nicht ersetzt), die 60-%-Kappung bzw. die Einspeisebegrenzung nach § 9 EEG, Fahrplan-Entscheidungen deines Direktvermarkters, eigene Anlagen- oder Wechselrichterstörungen und angekündigte Bau- oder Wartungsarbeiten am Netzanschluss. Prüfe deshalb immer zuerst den Grund der Abschaltung — davon hängt alles Weitere ab.
So gehst du konkret vor. Erstens: Kläre, in welchem Abrechnungsmodell du bist. Beim Prognosemodell ermittelt und zahlt der Netzbetreiber die Ausfallarbeit von sich aus, du musst nichts einreichen — beim Spitzabrechnungsmodell musst du deine tatsächlich entgangene Menge selbst nachweisen und geltend machen. Zweitens: Lass dir die Redispatch-Abrufe für deinen Zählpunkt schriftlich geben (Datum, Uhrzeit, Dauer, angeforderte Wirkleistung) und gleiche sie mit deinen eigenen 15-Minuten-Werten ab. Genau hier liegt der häufigste Fehler: Die vom Netzbetreiber angesetzte Ausfallarbeit wird geschätzt, und wenn die Schätzung zu niedrig liegt, fehlt dir Geld — dein Lastgang plus eine saubere Soll-Erzeugung aus Einstrahlungsdaten ist der Gegenbeweis. Drittens: Sprich mit deinem Direktvermarkter, er ist als Bilanzkreisverantwortlicher meist in die Abwicklung eingebunden und sieht die Meldungen deines Einsatzverantwortlichen (EIV). Viertens: Fordere die Zahlung schriftlich an — mit MaStR-Nummer, Zählpunktbezeichnung, Zeitraum und deiner berechneten Ausfallarbeit. Reagiert Bayernwerk nicht oder bleibt es bei einem strittigen Wert, kannst du dich an die Clearingstelle EEG|KWKG wenden; für Verbraucherbeschwerden gilt die Antwortfrist nach § 111a EnWG. Und behalte die regelmäßige dreijährige Verjährung im Blick — alte Abregelungen verfallen sonst still.