Falschabrechnung bei PV-Anlagen: die versteckten Fehler auf deiner Abrechnung

Deine PV-Abrechnung sieht sauber aus, aber genau darin liegt das Problem: Die häufigsten Fehler stecken nicht in offensichtlichen Zahlendrehern, sondern im falschen Verfahren, im falschen Referenzwert oder in Positionen, die einfach fehlen. Hier bekommst du die konkreten Fehler-Typen erklärt, damit du erkennst, welcher davon dich betreffen könnte.
Sechs Fehler-Typen tauchen bei PV-Abrechnungen immer wieder auf: (1) das falsche Abrechnungsverfahren in der Direktvermarktung (pauschal statt spitz oder umgekehrt), (2) ein zu hoch angesetzter §51-Abzug bei negativen Börsenpreisen, (3) ein falscher Marktwert Solar in der Marktprämie, (4) vergessene Entschädigung für abgeregelten Strom, (5) geschätzte statt abgelesene Einspeisemengen und (6) intransparent abgezogene Vermarktungsgebühren. Keiner davon springt ins Auge – jeder kann dich Geld kosten. Die nächsten Abschnitte erklären die wichtigsten im Detail.

Bist du in der Direktvermarktung, wird deine Marktprämie auf einem von zwei Wegen berechnet: pauschal (mit dem monatlichen Durchschnitts-Marktwert Solar) oder per Spitzabrechnung (mit deiner tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung und den echten Börsenpreisen dieser Viertelstunden). Welches Verfahren gilt, steht in deinem Direktvermarktungsvertrag – und die Verträge unterscheiden sich: Manche Vermarkter setzen pauschal als Standard, andere die Spitzabrechnung, mit dem jeweils anderen Verfahren nur als Rückfall-Option. Der Fehler: Es wird still das Rückfall-Verfahren angewandt, obwohl das für dich vorteilhaftere vereinbart war. Prüfen kannst du das nur, wenn du die vereinbarte Veräußerungsform aus dem Vertrag mit der tatsächlich abgerechneten Methode vergleichst.

In Zeiten anhaltend negativer Börsenpreise entfällt nach §51 EEG die Förderung für den in diesen Stunden eingespeisten Strom. Der typische Rechenfehler: Der Abzug wird mit dem vollen anzulegenden Wert mal Einspeisemenge angesetzt – das ist zu hoch. Korrekt ist der Abzug nur in Höhe der Differenz zwischen anzulegendem Wert und dem in dieser Zeit erzielten Marktwert, zuzüglich der Vermarktungsmarge. Wird stattdessen gleich der Bruttowert abgezogen, zahlst du drauf. Genauso wichtig: Ob deine Anlage überhaupt betroffen ist, hängt von Größe und Inbetriebnahme-Datum ab – die Schwellen sind gestaffelt und dürfen nicht pauschal auf jede Anlage angewandt werden.

Deine Marktprämie ergibt sich aus dem anzulegenden Wert minus dem Marktwert Solar. Dieser Marktwert ist ein monatlich veröffentlichter Referenzwert – wird ein falscher Monat, ein veralteter oder ein technologiefremder Wert eingesetzt, verschiebt sich deine gesamte Prämie. Der Fehler ist besonders tückisch, weil die Abrechnung rechnerisch stimmig aussieht: Nur wer den eingesetzten Marktwert gegen den offiziell veröffentlichten Wert des Abrechnungsmonats hält, erkennt die Abweichung.

Wenn der Netzbetreiber deine Anlage aus Netzgründen herunterregelt (Einspeisemanagement bzw. Redispatch 2.0), steht dir für die entgangene Einspeisung – die sogenannte Ausfallarbeit – eine Entschädigung zu. Der Fehler ist hier keine falsche Zahl, sondern eine fehlende: Die Entschädigung wird schlicht nicht oder zu niedrig angesetzt. Da abgeregelte Mengen auf der normalen Einspeiseabrechnung gar nicht auftauchen, fällt das nur auf, wenn du gezielt nach Abregelungsereignissen und der zugehörigen Ausfallarbeit suchst.
Zwei weitere Klassiker: Erstens werden Einspeisemengen geschätzt statt abgelesen – die Schätzung kann dauerhaft zu niedrig liegen und wird selten korrigiert. Vergleiche die abgerechneten Kilowattstunden mit deinen tatsächlichen Zählerständen. Zweitens zieht der Direktvermarkter eine Vermarktungsgebühr oder -marge ab, die im Vertrag steht, auf der Abrechnung aber nur als Sammelposten auftaucht. Rechne nach, ob die abgezogene Gebühr der vertraglich vereinbarten entspricht und nicht zusätzlich in anderen Positionen versteckt ist.
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