Senkt ein gewerblicher Energiespeicher die Netzbezugskosten deines Hotels?

Ja – aber fast immer über den Leistungspreis, nicht über den Arbeitspreis. Ob sich das für dein Haus rechnet, entscheidet allein dein 15-Minuten-Lastgang, nicht die Speichergröße in kWh.
Ein Batteriespeicher senkt deine Netzbezugskosten in zwei Fällen: Er kappt deine Jahreshöchstlast (dann sinkt der Leistungspreis) oder er verschiebt Bezug in günstigere Stunden bzw. speichert Eigenerzeugung zwischen (dann sinkt die bezogene Arbeit). Die eingekaufte Strommenge über das Jahr ändert der Speicher dagegen kaum – er verschiebt sie nur, und durch Lade-/Entladeverluste wird sie sogar etwas größer. Wenn du also hörst „Speicher senkt Netzbezugskosten", ist der Hebel in einem Hotel praktisch immer die Lastspitze. Deshalb ist die erste Frage nicht „welcher Speicher", sondern: Wie hoch ist deine Jahreshöchstlast und wie oft entsteht sie?

Hotels mit registrierender Leistungsmessung (RLM) – in der Regel ab rund 100.000 kWh Jahresverbrauch – zahlen Netzentgelte zweiteilig: einen Arbeitspreis in ct/kWh auf jede bezogene Kilowattstunde und einen Leistungspreis in €/kW und Jahr auf die höchste 15-Minuten-Mittelleistung des Abrechnungsjahres. Genau dieser eine Viertelstundenwert bestimmt ein ganzes Jahr lang deine Leistungskosten. Hast du dagegen einen Standardlastprofil-Zähler (SLP, kleinere Häuser), gibt es gar keinen Leistungspreis – dann fällt der wichtigste Speicher-Hebel weg und du sparst nur über Eigenverbrauch. Prüfe das, bevor du irgendetwas rechnest: Steht auf der Netznutzungsabrechnung ein Posten in €/kW, lohnt die Analyse. Steht dort nur ct/kWh und ein Grundpreis, meistens nicht.

1) Fordere bei deinem Netzbetreiber deinen Lastgang der letzten 12 Monate in 15-Minuten-Werten an; das ist kostenfrei und dein Recht als Anschlussnutzer. 2) Nimm das aktuelle Preisblatt Netznutzung deines Netzbetreibers und lies Arbeits- und Leistungspreis für deine Benutzungsstundenzahl ab (unter bzw. über 2.500 h/a gelten unterschiedliche Preise – bei viel Kappung kann dich das in die andere Staffel schieben). 3) Simuliere über den kompletten Lastgang, wie viel kW du mit einer bestimmten Leistung und Kapazität tatsächlich hättest kappen können – nicht am Musterttag, sondern an allen 35.040 Viertelstunden. 4) Multipliziere die sicher erreichbare Kappung in kW mit dem Leistungspreis. Das ist deine jährliche Ersparnis an Netzbezugskosten. Alles andere (Arbitrage, Regelleistung) rechnest du getrennt daneben, nie in denselben Topf.

Typische Spitzenverursacher im Beherbergungsbetrieb sind Küche und Frühstücksbetrieb (Konvektomaten, Spülmaschine, Induktion), die Wäscherei, Wellness und Pool (Umwälzpumpen, Sauna, Lüftung), die Kälteanlage im Sommer und zunehmend E-Ladepunkte für Gäste. Kritisch ist selten die Dauerlast, sondern die Gleichzeitigkeit: Wenn Sauna, Wäscherei und drei anfahrende Ladepunkte in dieselbe Viertelstunde fallen, steht die Jahresspitze. Bevor du einen Speicher kaufst, prüfe deshalb, was ein Lastmanagement allein schon leistet – Ladepunkte dynamisch drosseln, Wäscherei zeitversetzt starten, Legionellenschaltung und Aufheizzeiten aus der Frühstücksspitze schieben. Was du organisatorisch wegbekommst, musst du nicht mit Batterie bezahlen.

Neben der reinen Kappung gibt es regulatorische Wege, die Netzentgelte zu senken. Die atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV kann ein reduziertes Netzentgelt bringen, wenn dein Verbrauchsmaximum verlässlich außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster liegt – für Hotels mit Abend- und Wochenendlast durchaus prüfenswert. Die intensive Netznutzung nach Satz 2 verlangt sehr hohe Benutzungsstunden und Verbrauchsmengen und ist für die meisten Häuser unerreichbar. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladepunkte gibt es nach § 14a EnWG reduzierte Netzentgelte im Gegenzug für Steuerbarkeit. Für Stromspeicher existiert zudem eine befristete Netzentgeltbefreiung nach § 118 EnWG – die Fristen wurden mehrfach angepasst, lass dir den aktuell geltenden Stand vor der Investitionsentscheidung schriftlich vom Netzbetreiber bestätigen. Plane außerdem einen möglichen Baukostenzuschuss ein, falls die Anschlussleistung erhöht werden muss.
Drei Fehler sehen wir immer wieder. Erstens: eine einzige verpasste Viertelstunde. Ist der Speicher beim Jahresmaximum leer oder in Wartung, zahlst du den vollen Leistungspreis für das ganze Jahr – die Ersparnis ist dann nicht kleiner, sie ist null. Deshalb braucht Peak Shaving eine Prognose und eine Reserve-Ladung, keine reine Eigenverbrauchsregelung. Zweitens: Doppelzählung. Dieselbe Kilowattstunde kann nicht gleichzeitig eine Lastspitze kappen und am Spotmarkt arbeiten; rechne die Erlösströme getrennt und ziehe die Konflikte ab. Drittens: Angebote, die eine Ersparnis aus einem Musterlastgang statt aus deinen echten Daten ableiten. Verlange in jedem Angebot, dass die genannte kW-Kappung aus deinem eigenen 12-Monats-Lastgang nachgewiesen ist – und dass danebensteht, wie oft im Jahr sie knapp war.