Loxone und §14a EnWG: Was du wirklich wissen musst

Nicht die Loxone selbst fällt unter §14a EnWG, sondern deine steuerbaren Geräte wie Wärmepumpe, Wallbox oder Heimspeicher. Loxone ersetzt nicht die Netzbetreiber-Steuerung, hilft dir aber, die Dimmung abzufedern und die reduzierten Netzentgelte auszunutzen.
§14a EnWG greift bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW: Wärmepumpe, Wallbox/Ladepunkt, Heimspeicher, Klimaanlage. Der Loxone Miniserver ist Gebäudeautomation und selbst keine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Meldepflichtig und dimmbar sind die angeschlossenen Geräte – Loxone steuert sie nur, ersetzt aber die gesetzliche Netzbetreiber-Steuerung nicht.

Die netzdienliche Reduzierung (Dimmung) kommt vom Netzbetreiber über eine Steuereinrichtung (FNN-Steuerbox) am intelligenten Messsystem/Smart-Meter-Gateway – nicht über deine Loxone. Loxone sitzt eine Ebene darüber: Es kennt PV-Erzeugung, Speicherstand und Lasten und kann so entscheiden, welche Geräte bei einer Reduzierung Vorrang haben. Der Netzbetreiber darf auf mindestens 4,2 kW dimmen, sodass Grundbetrieb (z. B. Heizen, langsames Laden) immer möglich bleibt.

Loxone kann per Lastmanagement mehrere §14a-Geräte priorisieren (z. B. Wärmepumpe vor Wallbox), den PV-Eigenverbrauch maximieren und Ladeleistung an verfügbare Leistung anpassen. Setzt der Netzbetreiber eine Reduzierung, verteilt Loxone die verbleibende Leistung sinnvoll statt alles gleichzeitig laufen zu lassen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Gerät (Wärmepumpe, Wallbox, Speicher) sauber in die Loxone eingebunden und regelbar ist.

Als Gegenleistung für die Steuerbarkeit erhältst du reduzierte Netzentgelte. Modul 1 ist eine pauschale jährliche Reduzierung, Modul 2 ein prozentual verringerter Arbeitspreis. Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte) ist zusätzlich vorgesehen und wird schrittweise eingeführt – prüfe hier die aktuellen Konditionen deines Netzbetreibers. Loxone hilft, gerade bei Modul 2/3 den Verbrauch in günstige Zeiten zu verschieben.

1) Ist dein Gerät nach dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen und über 4,2 kW? Dann gilt §14a. 2) Hast du ein intelligentes Messsystem und eine Steuereinrichtung des Netzbetreibers? 3) Welches Netzentgelt-Modul hast du gewählt? 4) Sind Wärmepumpe/Wallbox/Speicher regelbar in Loxone eingebunden? Erst wenn das steht, kann Loxone die Dimmung wirtschaftlich für dich abpuffern.