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Loxone Wallbox und §14a EnWG – was du wissen musst

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Loxone Wallbox und §14a EnWG – was du wissen musst
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Seit dem 1. Januar 2024 gilt deine Loxone Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG, sobald sie mehr als 4,2 kW Anschlussleistung hat. Dein Netzbetreiber darf sie bei Netzüberlastung kurzzeitig auf mindestens 4,2 kW herunterregeln – im Gegenzug bekommst du ein reduziertes Netzentgelt.

Kurzantwort: Was §14a für deine Loxone Wallbox bedeutet

Jede neue Wallbox über 4,2 kW (also praktisch jede 11-kW-Loxone-Wallbox) musst du beim Netzbetreiber anmelden und für die netzorientierte Steuerung vorbereiten. Der Netzbetreiber darf die Ladeleistung nur bei akuter Netzüberlastung drosseln – und nie unter 4,2 kW. Eine dauerhafte Abregelung ist nicht erlaubt. Dafür sinkt dein Netzentgelt.

Loxone Wallbox und §14a EnWG – was du wissen musst
Energie — Stromfee (KI-Bild)
So kommt das Netz-Steuersignal an die Loxone

Der Netzbetreiber liefert das Dimm-Signal über eine Steuerbox (FNN-Steuerbox) bzw. künftig über das intelligente Messsystem (iMSys) mit Steuereinheit. Dieses Signal – meist ein potenzialfreier Kontakt oder ein digitaler/Modbus-Eingang – liest du in den Loxone Miniserver ein. Der Miniserver reduziert daraufhin den Ladestrom der Loxone Wallbox auf die geforderten 4,2 kW und gibt danach wieder frei.

Loxone Wallbox und §14a EnWG – was du wissen musst
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Dein Gegenwert: reduziertes Netzentgelt

Für die Teilnahme wählst du ein Entgelt-Modul: Modul 1 ist ein pauschaler Jahresabschlag auf dein Netzentgelt, Modul 2 ein prozentualer Rabatt auf den Arbeitspreis-Anteil. Seit 2025 gibt es zusätzlich Modul 3 (zeitvariables Netzentgelt) für Zähler, die die Wallbox separat erfassen. Welches Modul sich lohnt, hängt von deinem Ladeverhalten ab – das Modul beantragst du beim Netzbetreiber.

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Musst du deine Wallbox anmelden?

Ja. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW sind anmelde- und steuerpflichtig – die Anmeldung übernimmt in der Regel deine Elektrofachkraft beim Netzanschluss. Bestandsanlagen, die vor 2024 in Betrieb gingen, dürfen freiwillig ins §14a-Modell wechseln, um sich das reduzierte Netzentgelt zu sichern; verpflichtend ist es für sie erst später (geplant).

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Reichen 4,2 kW zum Laden?

Die 4,2 kW sind nur die garantierte Untergrenze im seltenen Drosselfall – normal lädt deine Loxone Wallbox mit voller Leistung (z. B. 11 kW). Selbst bei 4,2 kW lädst du rund 20–25 km Reichweite pro Stunde nach. Da Drosselungen nur bei echter Netzüberlastung und kurzzeitig auftreten, merkst du im Alltag praktisch nichts davon.

Loxone als Energiemanager: Netz-Dimmen vs. eigenes Lastmanagement

Wichtig ist die Trennung: Die §14a-Drosselung kommt vom Netzbetreiber. Davon unabhängig kann der Loxone Miniserver ein eigenes Lastmanagement fahren – Wallbox nach PV-Überschuss steuern, Hausanschluss vor Überlast schützen oder mehrere Verbraucher priorisieren. Beide Ebenen laufen parallel: Das Netzsignal setzt die Obergrenze, dein Loxone-EMS optimiert darunter Kosten und Eigenverbrauch.

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