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Der Netzbetreiber nimmt dir Strom weg – wer zahlt den fehlenden PV-Ertrag?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Der Netzbetreiber nimmt dir Strom weg – wer zahlt den fehlenden PV-Ertrag?
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Ob du den entgangenen Ertrag ersetzt bekommst, hängt allein vom Grund der Abregelung ab. Bei netzbedingter Drosselung zahlt der Netzbetreiber, bei negativen Börsenpreisen bekommst du nichts – hier steht, was für dich gilt.

Kurzantwort: Es hängt vom Grund ab

Wenn dein Verteilnetzbetreiber (LVN/VNB) deine PV-Anlage herunterregelt, gibt es zwei völlig verschiedene Fälle. Fall 1: netzbedingte Abregelung (Engpass im Netz, Redispatch 2.0). Dann muss dich der Netzbetreiber für die entgangene Einspeisung entschädigen. Fall 2: Abregelung wegen negativer Strom-Börsenpreise (§51 EEG). Dann bekommst du keine Entschädigung – das ist gesetzlich so gewollt. Prüfe also zuerst: Warum wurde abgeregelt?

Der Netzbetreiber nimmt dir Strom weg – wer zahlt den fehlenden PV-Ertrag?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Fall 1 – Netz-Engpass: Netzbetreiber zahlt

Regelt der Netzbetreiber deine Anlage herunter, weil das Netz überlastet ist, greift Redispatch 2.0 (§13a EnWG). Die nicht eingespeiste Menge – die sogenannte Ausfallarbeit – muss dir der Netzbetreiber finanziell ausgleichen. Ziel ist, dass du wirtschaftlich so stehst, als wäre nicht abgeregelt worden: entgangene EEG-/Markterlöse werden ersetzt, ersparte Kosten gegengerechnet. Du musst dafür nichts kündigen – der Anspruch besteht kraft Gesetz. Wichtig ist nur, dass die Ausfallarbeit korrekt erfasst wird.

Der Netzbetreiber nimmt dir Strom weg – wer zahlt den fehlenden PV-Ertrag?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Fall 2 – Negative Börsenpreise: keine Entschädigung

Sinkt der Day-Ahead-Börsenpreis unter null, entfällt nach §51 EEG für die betroffenen Zeiträume die Marktprämie. Fährst du (bzw. dein Direktvermarkter) die Anlage dann herunter, ist das eine gewollte Reaktion auf den Markt – dafür gibt es keinen Ausgleich vom Netzbetreiber. Das ist kein Netzengpass und kein Fehler, sondern die Kehrseite der Förderlogik. Verwechsle diesen Fall nicht mit einer netzbedingten Abregelung, sonst forderst du eine Entschädigung, die dir hier nicht zusteht.

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Energie — Stromfee (KI-Bild)
So holst du die Entschädigung (Fall 1)

1. Grund klären: Lass dir vom Netzbetreiber die Maßnahme und den Zeitraum bestätigen. 2. Ausfallarbeit prüfen: Der Netzbetreiber berechnet die entgangene Einspeisung – entweder pauschal (Prognose) oder spitz (aus deinen realen Messwerten). 3. Nachweise sichern: Zähler-/Lastgangdaten und Wechselrichter-Logs der betroffenen Zeitfenster aufheben. 4. Abrechnung gegenprüfen: Vergleiche die angesetzte Ausfallarbeit mit dem, was deine Anlage bei dem Wetter real hätte erzeugen müssen (Soll-Erzeugung).

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Energie — Stromfee (KI-Bild)
Bin ich überhaupt betroffen?

Redispatch 2.0 betrifft vor allem größere und steuerbare Anlagen (Richtwert ab 100 kW installierter Leistung sowie fernsteuerbare kleinere Anlagen). Kleinere Dachanlagen ohne Fernsteuerung werden vom Verteilnetzbetreiber in der Regel nicht aktiv abgeregelt – hier begrenzt eher eine feste Einspeisegrenze oder die 60-%-/70-%-Regelung die Leistung. Prüfe deinen Netzanschlussvertrag und die Steuerbarkeit deiner Anlage, um zu wissen, welcher Mechanismus bei dir überhaupt gilt.

Wurde ich korrekt entschädigt?

Der häufigste Streitpunkt ist die Höhe der angesetzten Ausfallarbeit. Beim Pauschalverfahren schätzt der Netzbetreiber die entgangene Menge – das kann zu niedrig ausfallen, wenn die Sonnenstunden gut waren. Rechne deshalb gegen: Wie viel hätte deine Anlage im abgeregelten Fenster laut Einstrahlung und Anlagenleistung real erzeugt? Weicht die Entschädigung deutlich nach unten ab, kannst du eine Spitzabrechnung auf Basis deiner echten Messdaten verlangen.

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