Messung auf 110 kV oder 20 kV — wie Trafoverluste abgerechnet werden

Sitzt dein Zähler auf der 20-kV-Seite, dein Netzanschluss aber auf 110 kV (oder umgekehrt), liegt zwischen Messpunkt und Eigentumsgrenze ein Transformator. Dessen Verluste musst du in der Abrechnung ausgleichen — bei Bezug hinzurechnen, bei Einspeisung abziehen.
Messpunkt und Eigentums-/Netzanschlusspunkt liegen auf unterschiedlichen Spannungsebenen (110 kV und 20 kV). Der Transformator dazwischen verbraucht selbst Energie. Damit an der Eigentumsgrenze das Richtige verrechnet wird, korrigiert der Netzbetreiber den Zählerwert um einen Verlustanteil. Faustregel: Beziehst du Strom und misst auf der Unterspannungsseite (20 kV), wird der Verlust aufgeschlagen. Speist du ein und misst auf 20 kV, während der Anschluss auf 110 kV liegt, wird der Verlust abgezogen — es kommt weniger im 110-kV-Netz an, als der Zähler zeigt.

1) Wo steht der Zähler? Auf der 110-kV- oder der 20-kV-Seite des Trafos — steht im Messkonzept bzw. Netzanschlussvertrag. 2) Wo ist die Eigentumsgrenze? Nur wenn Messpunkt ≠ Eigentumsgrenze ist überhaupt eine Verlustkorrektur zulässig. 3) Welcher Verlustfaktor wird angesetzt und in welche Richtung (Zuschlag bei Bezug, Abzug bei Einspeisung)? Rechne den Prozentsatz auf deine kWh nach und vergleiche mit der ausgewiesenen Korrekturposition auf der Rechnung.

Der Verlustausgleich ist entweder ein pauschaler Prozentsatz (im Netzanschluss-/Messstellenvertrag festgelegt) oder eine lastabhängige Berechnung. Der Transformator hat zwei Verlustanteile: Leerlaufverluste (Eisen-/Ummagnetisierungsverluste, nahezu konstant, unabhängig von der Last) und Lastverluste (Kupferverluste, steigen quadratisch mit dem Strom). Ein pauschaler Faktor mittelt beides — bei stark schwankender Auslastung kann das systematisch zu deinen Ungunsten liegen. Prüfe daher, ob der pauschale Ansatz zu deinem realen Lastprofil passt.

Netzbetreiber korrigieren Verlustfaktoren gelegentlich rückwirkend. Ein realer Fall aus unserer Praxis: Der Trafoverlust-Ansatz wurde nachträglich angehoben (aus zwei Einzelwerten kombiniert auf rund 1,8 %), rückwirkend über mehrere Jahre. Ergebnis war eine Nachberechnung im vierstelligen Euro-Bereich. Wichtig: Ein solcher Verlustzuschlag betrifft die Energiemenge (kWh) — nicht deine abgerechnete Spitzenlast (kW). Verwechsle die beiden Positionen bei der Prüfung nicht.

Zusammentragen: Netzanschluss-/Messstellenvertrag (Lage des Zählers, Eigentumsgrenze, vereinbarter Verlustfaktor und Richtung), die Abrechnungen mit ausgewiesener Verlustposition und die Zähler-Rohwerte. Damit lässt sich Zeile für Zeile nachrechnen, ob der Verlust in die richtige Richtung (Zuschlag/Abzug) und mit dem vereinbarten Faktor angesetzt wurde — und ob eine rückwirkende Änderung sachlich und im Zeitraum korrekt ist.