Muss man einen Stromspeicher anmelden?

Kurz: Ja. In Deutschland musst du deinen Batteriespeicher an zwei Stellen anmelden – beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Hier steht, wo, bis wann und wie du vorgehst.
Ein stationärer Stromspeicher (Batteriespeicher, oft zusammen mit deiner PV-Anlage) muss angemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob du Strom ins Netz einspeist oder den Speicher nur für den Eigenverbrauch nutzt. Sobald der Speicher am Hausnetz hängt, ist er anmeldepflichtig. Reine mobile Powerstations (Steckdosengeräte) fallen nicht darunter.

1) Netzbetreiber: Dein örtlicher Verteilnetzbetreiber muss dem Anschluss des Speichers zustimmen – das läuft in der Regel über die Anmeldung des Speichers bzw. der gesamten PV-/Speicheranlage. Meist erledigt das dein Installationsbetrieb für dich. 2) Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur: Hier trägst du den Speicher in ein Online-Register ein. Die Registrierung ist kostenlos und geht online.

Die Eintragung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber sollte vor Inbetriebnahme geklärt sein, damit der Anschluss abgenommen wird. Warte damit nicht: Ohne fristgerechte MaStR-Eintragung kann es Probleme mit deiner Einspeisevergütung geben.

1) Speicher (und ggf. PV-Anlage) beim Netzbetreiber anmelden – oft über den Installateur. 2) Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb. 3) Kostenlosen Zugang im Marktstammdatenregister (marktstammdatenregister.de) anlegen. 4) Den Speicher mit den Daten aus dem Datenblatt (Hersteller, Kapazität, Standort) eintragen. 5) Bestätigung/Registrierungsnummer aufbewahren.

Eine fehlende oder verspätete MaStR-Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld führen. Zusätzlich kann der Netzbetreiber Zahlungen wie die Einspeisevergütung aussetzen, solange die Anlage nicht korrekt registriert ist. Die Anmeldung selbst kostet nichts – das Weglassen kann teuer werden.
Den Netzbetreiber-Teil erledigt in der Praxis fast immer dein Installationsbetrieb im Rahmen des Anschlussprozesses. Die MaStR-Eintragung musst du als Anlagenbetreiber grundsätzlich selbst vornehmen – manche Installateure bieten das als Service mit an. Frag am besten direkt beim Kauf nach, wer welchen Teil übernimmt.