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Negative Strompreise 2025 – was steckt dahinter?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Negative Strompreise 2025 – was steckt dahinter?
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Ein negativer Strompreis heißt: An der Strombörse kostet Strom weniger als null Euro – wer in diesen Stunden Strom abnimmt, bekommt rechnerisch Geld dazu, wer einspeist, zahlt drauf. 2025 traten solche Phasen in Deutschland weiterhin an vielen Stunden auf, vor allem mittags bei viel Sonne und Wind.

Was ein negativer Strompreis genau bedeutet

An der Strombörse (EPEX SPOT) wird der Preis stündlich bzw. viertelstündlich aus Angebot und Nachfrage gebildet. Übersteigt die Erzeugung – etwa aus PV und Wind – die Nachfrage deutlich, und lassen sich Kraftwerke nicht schnell genug drosseln, rutscht der Börsenpreis unter null. Erzeuger zahlen dann dafür, dass ihr Strom überhaupt abgenommen wird. Zum Einordnen: In unserer eigenen ENTSO-E-Auswertung zählen wir für 2026 bislang 409 Negativstunden mit einem Tiefstwert von −500 €/MWh.

Negative Strompreise 2025 – was steckt dahinter?
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Wann negative Preise auftreten

Fast immer zur Mittagszeit an sonnigen, windigen Tagen mit geringer Nachfrage – typisch an Wochenenden, Feiertagen und in Brückentagen. Dann liefert die Photovoltaik ihr Maximum, während Industrie und Haushalte wenig verbrauchen. Nachts oder an bewölkten Werktagen kommen negative Preise dagegen kaum vor.

Negative Strompreise 2025 – was steckt dahinter?
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Was das für dich als Stromkunde heißt

Mit einem normalen Festpreis-Tarif merkst du von negativen Börsenpreisen nichts – dein Arbeitspreis bleibt gleich, weil Netzentgelte, Steuern und Abgaben ohnehin den größten Teil deiner Rechnung ausmachen. Nur mit einem dynamischen (börsengekoppelten) Stromtarif wird der niedrige oder negative Börsenpreis an dich weitergegeben. Wer dann gezielt Wärmepumpe, E-Auto oder Speicher laufen lässt, senkt seine Kosten spürbar.

Negative Strompreise 2025 – was steckt dahinter?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Was PV-Betreiber 2025 beachten müssen

Seit dem Solarspitzengesetz (in Kraft am 25.02.2025, §51 Abs. 1a EEG) gibt es für neue Anlagen keine EEG-Marktprämie mehr für Strom, der in Viertelstunden mit negativem Preis eingespeist wird. Für Bestandsanlagen ab 400 kW gilt eine nach Ereignisjahr gestaffelte Stundenschwelle – 2025 entfällt die Vergütung, sobald der Preis vier bzw. drei Stunden am Stück negativ ist (§51 EEG 2023 i.d.F. 24.02.2025). Verlorene Zeiten werden über §51a teils später ausgeglichen.

Negative Strompreise 2025 – was steckt dahinter?
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Wie du aus negativen Preisen einen Vorteil machst

Der Hebel heißt Flexibilität: Verbrauch in die günstigen Stunden verschieben und einen Batteriespeicher gezielt dann laden. Für Anlagenbetreiber lohnt es sich, in Negativphasen die Einspeisung zu drosseln oder den Strom selbst zu speichern, statt draufzuzahlen. Wie groß dein konkreter Spielraum ist, hängt von Anlagengröße, Tarif und Verbrauchsprofil ab.

🎬 Betrieb in Negativstunden
Negative Strompreise 2025: Was heißt das konkret für dich?

Ein negativer Strompreis heißt: An der Strombörse kostet die Kilowattstunde für ein paar Stunden weniger als null Euro. Das passiert immer dann, wenn mehr Strom im Netz ist, als gerade gebraucht wird – typischerweise mittags bei viel Sonne und Wind und gleichzeitig niedrigem Verbrauch. Für dich als Verbraucher ist das erst einmal ein gutes Zeichen: Seit dem 01.01.2025 muss dir jeder Stromversorger einen dynamischen, an den Börsenpreis gekoppelten Tarif anbieten. Wer einen solchen Tarif hat und seinen Verbrauch (Wärmepumpe, E-Auto, Waschmaschine, Batteriespeicher) gezielt in diese Minus-Stunden legt, zahlt in dieser Zeit besonders wenig – im Extremfall bekommst du fürs Verbrauchen sogar etwas gutgeschrieben.

Für dich als Betreiber einer geförderten PV-Anlage dreht sich die Rechnung 2025 um: Fällt der Börsenpreis über eine bestimmte Dauer ins Minus, entfällt für diese Zeit deine Marktprämie – du bekommst für den eingespeisten Strom dann keine Förderung. Wie schnell das greift, hängt vom Inbetriebnahme-Datum ab. Bestandsanlagen ab 400 kW (IBN bis 24.02.2025) verlieren die Prämie 2025 nach 3 zusammenhängenden Minus-Stunden (§51 Abs.1 EEG; die Schwelle sinkt jährlich: 2024 waren es 4h, ab 2026 nur noch 2h). Für neue Anlagen mit IBN ab dem 25.02.2025 gilt das Solarspitzengesetz: Hier entfällt die Vergütung schon während der negativen Viertelstunde selbst (§51 Abs.1a EEG / BGBl 2025 I Nr.51). Kurz: Ob negative Strompreise 2025 für dich gut oder schlecht sind, hängt davon ab, auf welcher Seite du stehst – als flexibler Verbraucher profitierst du, als Einspeiser ohne Speicher oder Laststeuerung verlierst du Erlös.

Wann gibt es negative Strompreise — und ab wann werden sie für dich relevant?

Negative Strompreise entstehen nicht an bestimmten Kalendertagen, sondern immer dann, wenn in einer einzelnen Stunde beziehungsweise Viertelstunde mehr Strom im Netz ist, als gebraucht wird — und die Erzeugung sich nicht schnell genug zurückfahren lässt. Typisch ist das an sonnen- oder windreichen Stunden mit gleichzeitig schwacher Last: mittags im Frühjahr und Sommer, an Wochenenden und Feiertagen, in milden Nächten mit viel Wind. Der Preis wird an der Strombörse für jede Stunde beziehungsweise Viertelstunde des Folgetags einzeln festgestellt — die Antwort auf "wann" ist deshalb immer ein Zeitfenster innerhalb eines Tages, nie ein ganzer Tag. Wie oft das vorkommt, schwankt stark: unsere eigene ENTSO-E-Auswertung zählt für Deutschland im laufenden Jahr 2026 bis Anfang August 455 Stunden mit negativem Preis, der tiefste Wert lag bei −500 €/MWh. Wenn du wissen willst, wann es konkret so weit ist, schaust du in die Day-Ahead-Preise für den Folgetag — die stehen am Vortag am frühen Nachmittag fest.

Für dich als Anlagenbetreiber steckt hinter der Frage aber meist eine zweite: ab wann kostet dich das Geld? Hier zählt nicht, dass der Preis negativ ist, sondern wie lange er es am Stück ist — und welche Regel für deine Anlage gilt. Der Schwellenwert nach § 51 EEG hängt am Kalenderjahr des Ereignisses und wird schrittweise schärfer: Für Negativpreis-Ereignisse im Jahr 2024 entfiel die Marktprämie erst ab 4 zusammenhängenden Stunden, im Jahr 2026 sind es 2 Stunden, ab dem Kalenderjahr 2027 reicht bereits 1 Stunde. Für ältere Anlagen mit Inbetriebnahme 2016 bis 2020 gilt nach § 51 EEG 2017 weiterhin die 6-Stunden-Schwelle. Für neue PV-Anlagen unter dem Solarspitzengesetz (§ 51 Abs. 1a EEG) gibt es gar keine Stundenschwelle mehr: dort ist jede einzelne Viertelstunde mit negativem Preis eine Viertelstunde ohne Förderung. Prüfe also in dieser Reihenfolge: erst dein Inbetriebnahmedatum und die daraus folgende Regel, dann das Kalenderjahr des Ereignisses, dann die tatsächliche Dauer des negativen Preisfensters. Erst diese drei Angaben zusammen sagen dir, wann negative Strompreise für deine Anlage wirklich zählen.

Dazu von Stromfee
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Was kosten dich die Negativstunden?

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