Negative Strompreise und Netztransparenz: Wo stehen die Daten, und was bedeuten sie für dich?

netztransparenz.de ist die gemeinsame Veröffentlichungsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW). Dort findest du nicht den Börsenhandel selbst, sondern die daraus abgeleiteten EEG-Daten – unter anderem die Zeitfenster mit negativen Day-Ahead-Preisen, die für deine Vergütung entscheidend sind.
Ein negativer Strompreis heißt: Wer Strom in dieser Stunde abnimmt, bekommt Geld dafür – wer einspeist, zahlt drauf. Er entsteht an der Strombörse (Day-Ahead-Auktion der EPEX SPOT) immer dann, wenn viel unflexible Erzeugung auf wenig Nachfrage trifft, typischerweise sonnige oder windige Stunden an Wochenenden und Feiertagen. In unserer eigenen ENTSO-E-Auswertung zählen wir für Deutschland im laufenden Jahr 2026 bislang 409 Stunden mit negativem Day-Ahead-Preis; der tiefste Wert lag bei -500 EUR/MWh. Das ist ein Zwischenstand des Jahres, keine Jahresprognose.

Die Plattform ist der offizielle Ort für die EEG-Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber. Für das Thema negative Preise sind drei Bereiche relevant: die Zeitreihen der Spotmarktpreise beziehungsweise die ausgewiesenen Zeitfenster mit negativen Preisen, die monatlichen Marktwerte (zum Beispiel Solar und Wind onshore), aus denen die Marktprämie berechnet wird, und die Daten zu Einspeisung und Ausfallarbeit. Die Veröffentlichung erfolgt nachlaufend, sie ist also eine Abrechnungs- und Nachweisquelle – keine Live-Anzeige für den nächsten Tag.

Nach § 51 EEG entfällt die Marktprämie für Strom, den du in Stunden mit negativem Day-Ahead-Preis einspeist. Diese Stunden werden also nicht anders vergütet, sondern gar nicht gefördert – die restlichen Erlöse hängen dann allein am (negativen) Marktpreis. Wichtig: Ob und ab welcher Dauer die Regel für deine Anlage greift, hängt vom Inbetriebnahmejahr ab; die Schwellen wurden über die Jahre mehrfach verschärft. Prüfe das für deine konkrete Anlage anhand des für dich geltenden Rechtsstands, statt eine pauschale Stundenzahl zu übernehmen.

Erstens: Zeitraum festlegen, für den du die Abrechnung prüfen willst. Zweitens: auf netztransparenz.de die ausgewiesenen negativen Preiszeitfenster für diesen Zeitraum ziehen. Drittens: deinen eigenen 15-Minuten-Lastgang beziehungsweise die Einspeisezeitreihe daneben legen. Viertens: die Einspeisemengen in genau diesen Fenstern aufsummieren. Fünftens: gegen die Abrechnung deines Direktvermarkters halten – dort müssen genau diese Mengen ohne Marktprämie geführt sein. Abweichungen sind der Punkt, an dem du nachfragen solltest.

Die Preise entstehen an der Börse (EPEX SPOT, Day-Ahead-Auktion). SMARD.de, die Plattform der Bundesnetzagentur, zeigt Preise und Erzeugung anschaulich und eignet sich zum Nachvollziehen. netztransparenz.de ist dagegen die Quelle für die EEG-relevanten Größen – Marktwerte, Zeitfenster, Ausfallarbeit. Wenn es um deine Vergütung geht, ist netztransparenz die maßgebliche Referenz; SMARD ist die bessere Anschauung.
Achte auf die Zeitzone: Börsen- und Netzdaten werden oft in UTC geführt, deine Anlagendaten meist in deutscher Lokalzeit – ein Versatz von einer beziehungsweise zwei Stunden verschiebt dir sonst jedes Fenster. Achte außerdem darauf, ob du Stundenwerte oder Viertelstundenwerte vergleichst, und darauf, dass negative Preise am Intraday-Markt anders verlaufen können als in der Day-Ahead-Auktion. Für § 51 EEG zählt der Day-Ahead-Preis.