Netzbetreiber zahlt keine Einspeisevergütung – die Gründe und deine Schritte

Wenn keine Zahlung kommt, liegt es fast immer an einem von wenigen konkreten Gründen. Hier prüfst du in wenigen Minuten, welcher es ist – und was du dagegen tust.
In den meisten Fällen zahlt der Netzbetreiber aus einem dieser Gründe nicht: (1) fehlende Jahresabrechnung – viele Netzbetreiber rechnen nur einmal jährlich ab, nicht monatlich; (2) fehlende oder nicht übermittelte Zählerstände/Messwerte; (3) du bist in der Direktvermarktung – dann zahlt dein Direktvermarkter, nicht der Netzbetreiber; (4) negative Börsenpreise nach §51 EEG (0 Euro Vergütung, dazu unten mehr); (5) fehlende oder fehlerhafte Registrierung im Marktstammdatenregister; (6) falsche Bankdaten oder unvollständige Unterlagen. Geh diese Liste der Reihe nach durch, bevor du eskalierst.

Schritt 1: Sieh in deinen Einspeisevertrag und deine letzte Abrechnung – steht dort ein Abrechnungsintervall (oft jährlich)? Schritt 2: Kontrolliere im Marktstammdatenregister, ob deine Anlage vollständig und korrekt registriert ist. Schritt 3: Prüfe, ob deine Zählerstände beim Netzbetreiber angekommen sind. Schritt 4: Fordere schriftlich (E-Mail genügt) eine Abrechnung an und setze eine Frist. Schritt 5: Bleibt die Zahlung aus, verlange die zugrunde liegenden Messwerte (MSCONS-Daten) und lege bei Fehlern Widerspruch ein.

Seit dem Solarspitzengesetz gilt: Fällt der Börsen-Strompreis in den negativen Bereich, bekommst du für den eingespeisten Strom in diesen Zeiten 0 Euro EEG-Vergütung – und das ab der 1. Viertelstunde. Das ist geltendes Recht und kein Fehler des Netzbetreibers. Die Regel ist nach Kalenderjahr gestaffelt, das heißt: In welchem Jahr deine Anlage in Betrieb ging, entscheidet mit darüber, wie stark dich die Regel trifft. Wenn deine Abrechnung für einzelne Viertelstunden 0 Euro ausweist, ist das oft genau dieser Fall – dann ist die Frage nicht ob, sondern wie viel dich das kostet.

Auch wenn ein Grund plausibel klingt, heißt das nicht, dass die Abrechnung korrekt ist. Häufige Fehler: Der Netzbetreiber zieht §51-Nullstunden zu großzügig ab, verwendet falsche Preiszeitreihen oder rechnet Zeiträume mit falscher Zeitzone. Vergleiche die abgerechneten Nullstunden mit den tatsächlichen Negativpreis-Zeiten. Bei größeren Anlagen lohnt es sich fast immer, die Abrechnung Viertelstunde für Viertelstunde nachzurechnen – hier stecken oft vierstellige Beträge.

Reagiert der Netzbetreiber nicht auf deine schriftliche Fristsetzung, oder liefert er keine nachvollziehbaren Messwerte, hast du Anspruch auf die Daten und auf eine korrekte Abrechnung. Dokumentiere jede Anfrage schriftlich. Bei anhaltender Verweigerung der Vergütung oder der Datenherausgabe kannst du dich an die Clearingstelle EEG|KWKG oder anwaltlich unterstützen lassen. Vorher solltest du aber sicher sein, welcher der sechs Gründe vorliegt – sonst verhandelst du ins Leere.