Netztransparenz und negative Stunden: Wo du sie findest und was sie für deine Anlage bedeuten

Die "negativen Stunden" sind die Stunden, in denen der Day-Ahead-Preis für Strom im Mittel unter 0 €/MWh liegt — und genau diese Stunden entscheiden nach § 51 EEG darüber, ob du für deinen eingespeisten Strom Marktprämie bekommst oder nicht. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die dafür maßgeblichen Preis- und Zeitreihen gemeinsam auf netztransparenz.de; hier bekommst du den kurzen Weg dorthin und die Rechenregel dahinter.
Eine negative Stunde ist eine Stunde, deren Preis in der Day-Ahead-Auktion für die Gebotszone Deutschland/Luxemburg im Mittel unter null liegt. Maßgeblich ist der Stundenwert der Day-Ahead-Auktion — nicht der Intraday-Handel und nicht dein Bezugstarif. Nach unten ist die Auktion bei −500 €/MWh begrenzt; dieser Extremwert wurde 2026 bereits erreicht. Nach unserer eigenen Auswertung der ENTSO-E-Preisdaten gab es 2025 rund 537 Stunden mit negativem Stundenmittel, 2026 bis heute (28.07.2026) bereits 448 Stunden. Die Zahlen wachsen laufend weiter.

netztransparenz.de ist die gemeinsame Plattform der vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW). Geh in den Bereich Erneuerbare Energien / EEG und such dort nach den Datensätzen zu Spotmarktpreis bzw. Zeiten negativer Preise — die Veröffentlichungen gibt es als CSV/XLS zum Download, aufgelöst nach Zeitstempel. Die Menüpunkte werden gelegentlich umbenannt; nutz im Zweifel die Suche mit "negative Preise" oder "Spotmarktpreis". Wichtig: Lade die Datei mit Zeitzone und Zeitstempel-Spalte herunter, sonst verschiebst du dir beim Abgleich mit deinem Lastgang die Stunden.

Nach § 51 EEG 2023 entfällt die Marktprämie nicht ab der ersten negativen Stunde, sondern erst, wenn mehrere aufeinanderfolgende Stunden negativ sind — für viele Bestandsanlagen ist das ein Block aus vier zusammenhängenden Stunden mit negativem Stundenmittel. Fällt deine Erzeugung in so einen Block, bekommst du für die in diesem Zeitraum erzeugten Mengen keine Marktprämie. Welche Schwelle für dich gilt, hängt von Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße ab; für Anlagen, die nach dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25.02.2025) in Betrieb gegangen sind, gelten strengere Regeln. Schau die für dich einschlägige Fassung im Gesetzestext oder in deinem Direktvermarktungsvertrag nach, statt eine Pauschalregel anzunehmen.

Seit der Umstellung auf Viertelstundenprodukte siehst du in Preisdaten viele negative 15-Minuten-Slots. Für die Blockzählung nach § 51 zählen diese Slots nicht direkt — entscheidend ist das Stundenmittel der Day-Ahead-Auktion. Genauso wenig zählen Quartalsstunden oder Intraday-Ausschläge. Wenn du also aus einer 15-Minuten-Reihe einfach alle negativen Slots addierst, kommst du auf deutlich mehr "Negativstunden", als für deine Vergütung relevant sind. Bilde erst das Stundenmittel, dann such nach zusammenhängenden Blöcken.

Negative Stunden kosten dich nur dann Geld, wenn du in diesen Stunden auch erzeugst — bei PV liegt der Schwerpunkt der negativen Stunden mittags, nachts trifft dich eine Negativstunde gar nicht. Vorgehen: Lastgang bzw. Erzeugungszeitreihe deiner Anlage in 15-Minuten-Auflösung holen, mit den betroffenen Stundenblöcken überlagern, die betroffenen kWh aufsummieren und mit deinem anzulegenden Wert multiplizieren. Das ist die entgangene Marktprämie — die Vermarktungserlöse rechnest du getrennt daneben, denn Erlös und Förderung sind zwei verschiedene Posten.
Dein Direktvermarkter muss nachvollziehbar ausweisen, welche Zeiten er als negative Stunden nach § 51 behandelt hat. Vergleich diese Zeiten mit dem Netztransparenz-Datensatz — sind es dieselben Stunden, und passt die Zuordnung zu deinen erzeugten Mengen? Zweiter Punkt, der in der Praxis oft fehlt: § 51a sieht vor, dass sich die Förderdauer um die Zeiten verlängert, für die keine Förderung gezahlt wurde. In den Abrechnungsbelegen, die wir gesehen haben, war die § 51-Behandlung ausgewiesen, eine Ausweisung der Förderzeit-Verlängerung nach § 51a dagegen nicht. Frag das aktiv bei deinem Vermarkter nach.