Pauschale Entschädigung bei PV — was steckt dahinter?

Wenn dein Netzbetreiber deine PV-Anlage herunterregelt, bekommst du die entgangenen Erlöse ersetzt. „Pauschal" heißt dabei: Die ausgefallene Strommenge wird nicht gemessen, sondern rechnerisch geschätzt — und genau da entstehen die meisten Fehler.
Seit Redispatch 2.0 (in Kraft seit 1. Oktober 2021) wird für abgeregelte Anlagen die sogenannte Ausfallarbeit ermittelt — also der Strom, den du ohne den Eingriff produziert hättest. Dafür gibt es zwei Wege: die Spitzabrechnung (anlagenscharf aus deinen echten Messwerten) und das Pauschalverfahren (aus Referenzanlagen, Kennlinien oder Prognosen abgeleitet). Welches Verfahren gilt, legt dein Netzbetreiber fest, nicht du. Deine Entschädigung ist also immer das Produkt aus einer geschätzten oder gemessenen Menge und einem Preis — und die Menge ist der Hebel.

Die Entschädigung läuft ohne Antrag über deine Abrechnung, meist als eigene Position („unterbliebene Erzeugung", „Ausfallarbeit"). Der Haken: Im Pauschalverfahren stehen dort Prognosewerte, keine Messmengen. In einem von uns geprüften Fall waren die Abrechnungspositionen 001/002 reine Prognose-Pauschalen — die tatsächliche Erzeugung der Anlage in dieser Zeit war eine ganz andere. Ohne eigene 15-Minuten-Daten merkst du diese Differenz nie, weil du nichts hast, womit du gegenrechnen kannst.

1) Suche auf der Gutschrift die Position für unterbliebene Erzeugung und notiere kWh und €/MWh. 2) Frage beim Netzbetreiber schriftlich nach, ob spitz oder pauschal abgerechnet wurde und welche Referenz dahintersteckt. 3) Halte die abgerechneten Stunden gegen deine eigenen 15-Minuten-Werte plus Einstrahlungsdaten des Tages — passt die geschätzte Menge zum Wetter? 4) Prüfe, ob Abzüge wie ein Dienstleistungsentgelt für die Redispatch-Abwicklung enthalten sind; in einer uns vorliegenden Abrechnung waren das 45,00 € pro Monat als feste Pauschale.

Bei einer PV-Anlage aus unserem Bestand summierten sich die Redispatch-Entschädigungen der Jahre 2023 und 2024 auf 2.699 € bei 37.302 kWh Ausfallarbeit. Das sieht neben der Marktprämie klein aus — deshalb schaut kaum jemand hin. Genau deshalb bleiben Fehler jahrelang unbemerkt: Zu kleine Beträge werden nicht geprüft, und der Prognosefehler wiederholt sich jeden Monat.

Wird deine Anlage wegen eines Netzengpasses heruntergefahren, ist das Redispatch — dafür gibt es Entschädigung. Fällt deine Vergütung dagegen wegen negativer Börsenpreise nach § 51 EEG weg, ist das keine Abregelung durch den Netzbetreiber und wird auch nicht entschädigt. Auch eine ökonomische Abregelung durch deinen Direktvermarkter ist etwas Drittes: Ob du dafür Geld siehst, steht ausschließlich in deinem Direktvermarktungsvertrag — prüfe dort die Klausel zur Abregelungsentschädigung.
Ohne eigene Messdaten kannst du eine Pauschale nicht widerlegen. Nötig sind: dein 15-Minuten-Lastgang beziehungsweise die Einspeisezeitreihe, die Redispatch-Anforderungen des Netzbetreibers mit Zeitstempel, deine Abrechnungen der letzten Jahre und dein Direktvermarktungsvertrag. Mit diesen vier Dingen lässt sich jede Pauschale gegen die Realität stellen — und nur so entsteht eine belegbare Reklamation statt eines Bauchgefühls.