PV-Anlage: Was bedeutet das Pauschalverfahren bei der Entschädigung?

Wenn dein Netzbetreiber deine PV-Anlage im Rahmen von Redispatch 2.0 abregelt, bekommst du die entgangene Einspeisung entschädigt. Das Pauschalverfahren ist eines von zwei Abrechnungsmodellen dafür: Der Netzbetreiber rechnet nach einem pauschalen Ansatz ab, du musst deine Kosten nicht einzeln nachweisen.
Beim Pauschalverfahren wird deine Entschädigung für die Ausfallarbeit nach einem standardisierten, pauschalen Ansatz ermittelt — ohne dass du dem Netzbetreiber deine tatsächlichen entgangenen Erlöse und ersparten Aufwendungen im Einzelfall belegst. Die Alternative ist die Spitzabrechnung: Dort wird für jeden Abregelungsfall einzelfallgenau gerechnet, dafür brauchst du aber saubere Nachweise und einen laufenden Abstimmungsprozess mit dem Netzbetreiber. Beide Modelle sind im Redispatch-2.0-Regime (§ 13a EnWG) vorgesehen — es ist kein Sonderweg, sondern die reguläre Wahl.

1. Prüfe, ob deine Anlage überhaupt redispatch-pflichtig ist — das betrifft steuerbare EE-Anlagen ab der jeweiligen Leistungsschwelle bzw. Anlagen, die vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind. 2. Teile deinem Netzbetreiber (bzw. über deinen Direktvermarkter/Einsatzverantwortlichen) mit, welches Abrechnungsmodell du willst. Ohne aktive Wahl landest du in der Regel im pauschalen Weg — prüfe das aber konkret in deinem Netzbetreiber-Prozess nach. 3. Kontrolliere die Abrechnung: Auch bei pauschaler Abrechnung solltest du die abgerechnete Ausfallarbeit gegen deine eigene Messung stellen.

Das Pauschalverfahren spielt seine Stärke aus, wenn du wenige Abregelungen hast und der administrative Aufwand einer Spitzabrechnung in keinem Verhältnis zum Betrag steht. Du bekommst planbare Abwicklung ohne Nachweisführung. Der Preis dafür: Pauschal ist pauschal — Sondereffekte deiner Anlage (z. B. überdurchschnittliche Erlöse in der Direktvermarktung genau in den abgeregelten Stunden) bildet sie nicht ab.

Wird deine Anlage häufig oder in ertragsstarken Stunden heruntergefahren, kann die einzelfallgenaue Abrechnung mehr bringen — weil sie die tatsächlich entgangenen Erlöse abbildet statt eines Durchschnitts. Voraussetzung ist, dass du die Datenlage im Griff hast: gemessene Ist-Einspeisung, nachvollziehbare Soll-Erzeugung und die zugehörigen Marktwerte. Ohne belastbare Messdaten wird die Spitzabrechnung zur Diskussion ohne Beweis.

Verwechsle den Redispatch-Fall nicht mit anderen Gründen, warum deine Anlage weniger einspeist. Wird nach § 51 EEG bei negativen Börsenpreisen die Förderung ausgesetzt, ist das keine Redispatch-Entschädigung — dafür gibt es keinen Ausgleich nach diesem Verfahren. Auch technische Begrenzungen am Wechselrichter oder Netzanschlusspunkt sind kein Entschädigungsfall. Kläre bei jeder Ertragslücke zuerst die Ursache, dann die Anspruchsgrundlage.
Unabhängig vom gewählten Modell gilt: Du kannst nur prüfen, was du misst. Nötig sind die viertelstündliche Ist-Einspeisung deiner Anlage, die vom Netzbetreiber gemeldeten Abrufe (Zeitpunkt, Dauer, Zielwert) und eine nachvollziehbare Soll-Erzeugung für den gleichen Zeitraum. Erst die Differenz zwischen Soll und Ist ergibt die Ausfallarbeit — und damit die Grundlage jeder Entschädigung.