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Deine PV-Anlage wurde vom Netzbetreiber genommen – was du jetzt tun musst

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Deine PV-Anlage wurde vom Netzbetreiber genommen – was du jetzt tun musst
Energie — Stromfee (KI-Bild)

In den allermeisten Fällen ist deine Anlage nicht defekt und auch nicht dauerhaft "weg" – sie wurde entweder ferngesteuert heruntergeregelt (Redispatch), wegen negativer Börsenpreise nicht vergütet oder wegen eines technischen Mangels vom Netz getrennt. Welcher der drei Fälle vorliegt, erkennst du am Fehlercode des Wechselrichters und am Schreiben des Netzbetreibers – und danach richtet sich, ob du Geld zurückbekommst oder etwas reparieren lassen musst.

Schritt 1: Unterscheide die drei Fälle – sie haben völlig verschiedene Folgen

Fall A – Abregelung per Fernsteuerung (Redispatch 2.0 / Einspeisemanagement): Die Anlage läuft technisch einwandfrei, der Netzbetreiber drosselt sie über den Funk-Rundsteuerempfänger oder die Fernsteuereinrichtung, weil das Netz überlastet ist. Typisch: Leistung fällt auf 0, 30 oder 60 Prozent, danach läuft alles wieder normal. Hier steht dir Entschädigung zu. Fall B – negative Börsenpreise: Deine Anlage speist ein, du bekommst für diese Stunden aber keine EEG-Förderung. Das ist gesetzlich so gewollt, kein Defekt und keine Abschaltung durch den Netzbetreiber. Fall C – echte Trennung vom Netz: Der Netzbetreiber hat die Anlage wegen eines Mangels, fehlender Anmeldung oder Gefahr für das Netz stillgelegt. Dann kommt in der Regel ein Schreiben oder es war ein Monteur vor Ort. Hier musst du selbst tätig werden, Entschädigung gibt es nicht.

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Schritt 2: Das machst du in den ersten Tagen – konkret

1. Fehlerspeicher des Wechselrichters auslesen und fotografieren (Datum, Uhrzeit, Fehlercode) – das ist dein wichtigster Beweis. 2. Erzeugungsdaten aus dem Portal exportieren, bevor sie überschrieben werden; viele Hersteller speichern hochaufgelöste Werte nur wenige Wochen. 3. Prüfe, ob der Rundsteuerempfänger bzw. die Fernsteuereinrichtung eine Stellung ungleich 100 Prozent anzeigt – dann war es eine Abregelung. 4. Schreibe den Netzbetreiber per E-Mail an und frage ausdrücklich nach: Rechtsgrundlage der Maßnahme, genauer Zeitraum mit Beginn und Ende, betroffene Marktlokation und ob die Maßnahme als Redispatch abgerechnet wird. Nenne deine MaStR-Nummer und die Zählpunktbezeichnung (Malo-ID). 5. Nichts an der Anlage verändern, bevor die Ursache klar ist – sonst zerstörst du deine Beweislage. Setze im Anschreiben eine Frist von zwei Wochen für eine Antwort.

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Fall A: Bei Abregelung steht dir Geld zu – aber nur, wenn du sie bemerkst

Wird deine Anlage aus Netzgründen heruntergefahren, ist das eine Netz- oder Systemsicherheitsmaßnahme nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Redispatch 2.0, seit Oktober 2021 auch für EEG-Anlagen ab 100 kW und für fernsteuerbare kleinere Anlagen). Der Ausgleich läuft nach dem EEG: Du bekommst grundsätzlich 95 Prozent der entgangenen Einnahmen ersetzt; übersteigen die Ausfälle in einem Jahr 1 Prozent deiner Jahreseinnahmen, sind es für den übersteigenden Teil 100 Prozent. Wichtig für dich: Der Netzbetreiber rechnet entweder im Spitz- oder im Pauschalverfahren ab und muss dazu eine Ausfallarbeit ermitteln. Diese Ausfallarbeit solltest du gegen deine eigenen Messwerte und die Einstrahlung des Tages gegenrechnen – wird sie zu niedrig angesetzt, zahlst du drauf. Fordere die Abrechnung schriftlich an und widersprich schriftlich, wenn die angesetzten Stunden oder Kilowattstunden nicht zu deinen Daten passen.

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Fall B: Negative Börsenpreise – die Anlage läuft, das Geld bleibt aus

Fällt der Börsenstrompreis ins Negative, entfällt für diese Stunden die EEG-Förderung (§ 51 EEG). Das betrifft je nach Inbetriebnahmedatum unterschiedlich viele Anlagen und ist keine Maßnahme deines Netzbetreibers – niemand hat deine Anlage abgeschaltet. Bei Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gegangen sind, greift zusätzlich das sogenannte Solarspitzengesetz: Ohne Steuerbarkeit bzw. intelligentes Messsystem darf nur ein Teil der installierten Leistung eingespeist werden, und für Stunden mit negativem Preis gibt es keine Förderung; die Förderdauer verlängert sich dafür um die betroffenen Zeiträume (§ 51a EEG). Praktische Konsequenz: Prüfe, ob dein Direktvermarkter oder Netzbetreiber diese Stunden korrekt abgegrenzt hat – hier entstehen in der Abrechnung regelmäßig Fehler, weil Zeitstempel in UTC und Ortszeit vermischt werden.

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Fall C: Echte Trennung – meist NA-Schutz, Zertifikat oder fehlende Anmeldung

Der Netzbetreiber darf eine Anlage vom Netz nehmen, wenn von ihr eine Gefahr ausgeht oder die technischen Anschlussbedingungen nicht eingehalten sind. Die häufigsten Gründe in der Praxis: der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) löst wiederholt aus oder wurde nie geprüft, es fehlt das Einheiten- oder Anlagenzertifikat bzw. die Konformitätserklärung nach den Technischen Anschlussregeln, die Anlage wurde erweitert ohne neue Anmeldung, oder die Registrierung im Marktstammdatenregister bzw. die Inbetriebsetzungsanzeige fehlt. Dein Weg: Lass die Ursache vom Errichter oder einem Elektrofachbetrieb dokumentieren, beheben und die Mängelfreiheit schriftlich bestätigen – dann beantragst du die Wiederinbetriebsetzung beim Netzbetreiber. Ohne diese Bestätigung schaltet er nicht frei. Ausfallzeiten in diesem Fall gehen zu deinen Lasten, deshalb zählt Tempo.

Wenn der Netzbetreiber nicht reagiert oder falsch abrechnet

Bleibt die Antwort aus, setze eine zweite, kurze Frist per E-Mail mit Lesebestätigung und verweise auf deine bereits gestellte Frage. Kommst du nicht weiter, kannst du bei Streit über EEG-Fragen – etwa über Entschädigungshöhe, Ausfallarbeit oder Vergütung bei negativen Preisen – die Clearingstelle EEG|KWKG anrufen; sie ist genau für solche Auslegungsfragen eingerichtet. Bei Problemen mit Netzanschluss und Anschlussbedingungen ist der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur die richtige Stelle. Bereite in beiden Fällen dieselben Unterlagen vor: Schreiben des Netzbetreibers, deine Wechselrichter- und Zählerdaten für den strittigen Zeitraum, die Abrechnung und den Schriftverkehr. Wer die Ausfallzeiten sauber dokumentiert hat, setzt sich deutlich schneller durch als wer nur aus dem Gedächtnis argumentiert.

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