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PV-Einspeisebegrenzung – was gilt für deine Anlage?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
PV-Einspeisebegrenzung – was gilt für deine Anlage?
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Einspeisebegrenzung heißt: Deine PV-Anlage darf nicht immer die volle erzeugte Leistung ins Netz schicken. Es gibt dafür drei verschiedene Auslöser – die feste 70-%-Regel (weitgehend Geschichte), die Steuerung durch den Netzbetreiber und den fehlenden Erlös bei negativen Strompreisen.

Die feste 70-%-Kappung gilt für Neuanlagen nicht mehr

Früher mussten kleine PV-Anlagen ihre Einspeisung dauerhaft auf 70 % der installierten Leistung begrenzen oder eine Fernsteuerung nachrüsten. Mit dem EEG 2023 wurde diese pauschale Wirkleistungsbegrenzung für neu in Betrieb genommene Anlagen abgeschafft. Baust du heute neu, musst du in der Regel keine 70-%-Drossel mehr einstellen.

PV-Einspeisebegrenzung – was gilt für deine Anlage?
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Was gilt für meine Bestandsanlage?

Für ältere Anlagen wurde die 70-%-Pflicht mit dem EEG 2023 ebenfalls entschärft – insbesondere für kleine Bestandsanlagen entfiel sie. Prüfe deinen konkreten Anlagen-Jahrgang und den Inbetriebnahme-Bescheid: Ob eine Begrenzung noch aktiv im Wechselrichter hinterlegt ist, siehst du in den Wechselrichter-Einstellungen oder im Anschlussvertrag deines Netzbetreibers.

PV-Einspeisebegrenzung – was gilt für deine Anlage?
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Netzbetreiber-Steuerung: aktive Abregelung statt fester Deckel

Statt eines starren Prozentwerts setzen sich zwei steuerbare Wege durch: Der Netzbetreiber kann deine Anlage bei Netzengpässen gezielt herunterregeln (Einspeisemanagement/Redispatch), und größere bzw. neue Anlagen brauchen dafür eine Fernsteuerungsmöglichkeit. Die Begrenzung ist dann nicht mehr dauerhaft, sondern greift nur in den seltenen Stunden, in denen das Netz sie wirklich braucht.

PV-Einspeisebegrenzung – was gilt für deine Anlage?
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Negativpreis-Stopp: keine Vergütung ab der ersten Viertelstunde

Ein wirtschaftlicher – kein technischer – Grund, die Einspeisung zu begrenzen: Fällt der Börsen-Strompreis ins Negative, bekommst du nach §51 EEG (Solarspitzengesetz) für diese Zeit 0 Euro EEG-Vergütung, und zwar ab der ersten Viertelstunde. Die Regel ist nach Kalenderjahr gestaffelt. In diesen Stunden lohnt es sich, den erzeugten Strom lieber selbst zu nutzen oder zu speichern statt einzuspeisen.

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So senkst du den Verlust durch Begrenzung

Statt Strom bei Kappung oder Negativpreis zu verschenken, kannst du ihn im eigenen Haus verbrauchen (Wärmepumpe, Warmwasser, E-Auto) oder in einem Batteriespeicher zwischenparken. Wichtig ist, die Stunden mit 0-Euro-Vergütung überhaupt zu erkennen – nur dann kannst du deine Anlage oder deinen Speicher gezielt danach steuern.

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