PV-Schadensersatz bei Einspeiseverbot – was steht dir zu?

Ob du für ein Einspeiseverbot Geld bekommst, hängt vom Grund ab: Wird deine Anlage aus Netzgründen abgeregelt, hast du grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Wird sie wegen negativer Börsenpreise abgeschaltet, bekommst du dagegen keinen Ausgleich – nur keine Vergütung.
Es gibt zwei Gründe, warum deine PV-Anlage nicht einspeisen darf – und sie haben gegensätzliche Folgen. Fall 1: netzbedingte Abregelung (Redispatch 2.0 / Einspeisemanagement) – der Netzbetreiber drosselt dich, weil das Netz überlastet ist. Fall 2: Abschaltung wegen negativer Strompreise (§51 EEG / Solarspitzengesetz). Für den ersten Fall gibt es Entschädigung, für den zweiten nicht. Kläre zuerst, welcher Fall bei dir vorliegt – das steht meist in der Mitteilung deines Netzbetreibers oder Direktvermarkters.

Wenn dein Netzbetreiber deine Anlage aus Netzsicherheitsgründen herunterregelt (Redispatch 2.0 nach §13a EnWG, früher Einspeisemanagement), ist das kein entschädigungsloser Eingriff: Du hast grundsätzlich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die entgangene Einspeisung – also für den Strom, den du ohne die Abregelung produziert und vergütet bekommen hättest. Der Netzbetreiber muss die abgeregelten Mengen ermitteln und ausgleichen. Das ist ein echter Erstattungsanspruch, kein Bittsteller-Verfahren.

Greift §51 EEG (durch das Solarspitzengesetz verschärft), bekommst du bei negativen Strompreisen 0 Euro EEG-Vergütung – und zwar ab der ersten Viertelstunde, in der der Preis negativ ist. Das ist kein „Verbot“ mit Entschädigung, sondern der Gesetzgeber streicht in diesen Zeiten schlicht die Förderung. Einen Schadensersatz gibt es dafür nicht. Rechtsgrundlage: §51 EEG. Die Schwellen sind kalenderjahr-gestaffelt und hängen von Größe und Inbetriebnahme deiner Anlage ab.

Erstens: Lass dir vom Netzbetreiber die konkreten Abregelungszeiträume und -mengen nennen (Zeitstempel, kWh). Zweitens: Prüfe, ob der ausgezahlte Ausgleich zu diesen Mengen passt – Fehler passieren häufig, gerade bei automatisch ermittelten Werten. Drittens: Vergleiche die Entschädigung mit deiner regulären Vergütung für dieselbe Menge. Weicht das deutlich ab, hake schriftlich beim Netzbetreiber nach und fordere die Berechnungsgrundlage an.

Sowohl bei netzbedingter Abregelung als auch bei §51-Phasen laufen die Berechnungen über Viertelstundenwerte, Marktwerte und Zählerdaten – fehleranfällige Größen. Bei der Abregelung geht es darum, ob der Ausgleich die tatsächlich entgangene Menge deckt. Bei §51 geht es darum, ob wirklich nur die negativen Viertelstunden gestrichen wurden und nicht versehentlich mehr. Eine saubere Kontrolle der Zeitreihen deckt hier regelmäßig Differenzen auf, ohne dass du Zahlen einfach glauben musst.