PV-Anlage abgeschaltet – bekomme ich eine Entschädigung?

Kurz gesagt: Ja. Wenn der Netzbetreiber deine PV-Anlage aus Netzgründen ferngesteuert heruntergeregelt oder abgeschaltet hat, muss er dich finanziell so stellen, als hättest du normal eingespeist. Hier erfährst du, wer zahlt, wie die Höhe berechnet wird und wie du das Geld einforderst.
Regelt der Netzbetreiber deine Anlage wegen Netzengpässen ferngesteuert herunter (Redispatch), ist er zum finanziellen Ausgleich verpflichtet. Du sollst wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte deine Anlage weiter Strom erzeugt und eingespeist. Voraussetzung ist, dass die Abschaltung vom Netzbetreiber veranlasst wurde – nicht durch einen technischen Defekt oder Wartung an deiner Anlage.

1) Prüfe, ob es sich um eine netzbedingte Fernabregelung handelt (dein Netzbetreiber kann fernsteuerbare Anlagen aktiv herunterregeln). 2) Ermittle Zeitpunkt und Dauer der Abschaltung aus deinen Anlagendaten. 3) Frage beim Netzbetreiber die dokumentierten Abregelungen (Ausfallarbeit) schriftlich ab. 4) Vergleiche mit der ausgezahlten bzw. abgerechneten Entschädigung. Zahlt der Netzbetreiber nicht von selbst oder zu niedrig, forderst du die Differenz schriftlich unter Fristsetzung ein.

Seit dem 1. Oktober 2021 fallen größere und fernsteuerbare Anlagen unter das sogenannte Redispatch 2.0 (§ 13a EnWG). Kleinere Anlagen wurden früher über das Einspeisemanagement nach EEG abgeregelt. Für beide Fälle gilt der Grundsatz: netzbedingte Abregelung wird entschädigt. Welches Verfahren bei dir greift, hängt von Anlagengröße, Fernsteuerbarkeit und dem Datum der Abschaltung ab – im Zweifel klärt das dein Netzbetreiber.

Die Entschädigung orientiert sich an der entgangenen Erzeugung (Ausfallarbeit) multipliziert mit deiner Vergütung bzw. dem Marktwert. Es gibt vereinfachte (pauschale) und spitze (ist-basierte) Abrechnungsverfahren. Wichtig: Die vom Netzbetreiber angesetzte Ausfallarbeit ist häufig zu niedrig geschätzt – hier lohnt der Abgleich mit deinen eigenen Erzeugungsdaten, weil genau daraus zu geringe Auszahlungen entstehen.

Verwechsle die netzbedingte Abregelung nicht mit dem Wegfall der Vergütung bei negativen Börsenpreisen (§ 51 EEG / Solarspitzengesetz). Bei negativen Preisen entfällt die Marktprämie für diese Stunden – das ist keine Entschädigung und wird nicht ausgeglichen. Nur die vom Netzbetreiber veranlasste Abschaltung löst einen Entschädigungsanspruch aus. Prüfe deshalb genau, aus welchem Grund deine Anlage stillstand.
Halte bereit: Anlagen-Stammdaten (MaStR-Nummer, kWp), deinen Einspeise- bzw. Direktvermarktungsvertrag, die Erzeugungs-/Lastgangdaten rund um die Abschaltung sowie die Abregelungsmeldungen und Abrechnungen des Netzbetreibers. Mit diesen Daten lässt sich prüfen, ob Zeitpunkt, Dauer und angesetzte Ausfallarbeit stimmen – und ob die Entschädigung vollständig gezahlt wurde.