Schadenersatz, wenn der Netzbetreiber deine PV-Anlage wegen Netzstabilität abschaltet

Wird deine Anlage abgeregelt, weil das Netz überlastet ist (Redispatch/Einspeisemanagement), steht dir in der Regel ein finanzieller Ausgleich für den entgangenen Strom zu. Kein Anspruch besteht dagegen, wenn abgeschaltet wird, weil der Strompreis negativ ist oder wegen der 60-Prozent-Kappung.
Schaltet der Netzbetreiber deine PV-Anlage aus Gründen der Netzstabilität ab (Netzengpass, Redispatch 2.0), hast du grundsätzlich Anspruch auf einen gesetzlichen finanziellen Ausgleich – geregelt in §13a EnWG. Das ist kein klassischer Schadenersatz aus Verschulden, sondern ein Entschädigungsanspruch: Der Netzbetreiber darf zwar zur Netzstabilität eingreifen, muss dir aber die entgangenen Einnahmen ersetzen. Redispatch 2.0 gilt seit dem 1. Oktober 2021 grundsätzlich für Anlagen ab 100 kW; kleinere Anlagen werden je nach Netzbetreiber weiterhin über das Einspeisemanagement behandelt.

Nicht jede Abschaltung wird entschädigt. Entscheidend ist der GRUND. Abregelung wegen Netzengpass oder Netzstabilität (Redispatch/Einspeisemanagement) → Ausgleich. Abregelung wegen negativer Börsenpreise (§51 EEG) → keine Entschädigung, hier entfällt bewusst die Marktprämie. Kappung durch die 60-Prozent-Regel des Solarspitzengesetzes → ebenfalls keine Entschädigung. Prüfe deshalb zuerst, unter welchem Titel der Netzbetreiber abgeschaltet hat – das steht in den Redispatch- bzw. Abregelungsmeldungen.

Ausgeglichen werden im Kern deine entgangenen Einnahmen (EEG-Vergütung bzw. Marktprämie) für den nicht eingespeisten Strom, abzüglich ersparter Aufwendungen. Abgerechnet wird entweder spitz (auf Basis der tatsächlich abgeregelten Kilowattstunden) oder pauschal. Damit die Summe stimmt, muss die abgeregelte Energiemenge korrekt bestimmt sein – genau hier passieren die meisten Fehler, weil die Ausfallarbeit geschätzt statt gemessen wird.

1. Abschaltungen dokumentieren: Zeitpunkt, Dauer und Grund aus den Meldungen des Netzbetreibers festhalten. 2. Abgeregelte kWh (Ausfallarbeit) ermitteln – aus Lastgang, Wetter-/Einstrahlungsdaten und Anlagenleistung. 3. Abrechnung des Netzbetreibers anfordern und gegenrechnen. 4. Bei Abweichung schriftlich Widerspruch einlegen und die korrekte Ausfallarbeit belegen. Ohne eigene Datengrundlage akzeptierst du faktisch die Zahl des Netzbetreibers.

Für den Ausgleichsanspruch gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§195 BGB), gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon Kenntnis hattest. Prüfe zurückliegende Abrechnungen also jährlich – zu Unrecht zu niedrig angesetzte Ausfallarbeit lässt sich nachfordern, solange der Anspruch nicht verjährt ist.
Der Streit dreht sich fast nie um das Ob, sondern um die Höhe. Wird die abgeregelte Menge zu niedrig geschätzt, fällt deine Entschädigung zu klein aus – oft unbemerkt über mehrere Abrechnungsperioden. Vergleiche die abgerechnete Ausfallarbeit mit einer eigenen, aus Einstrahlungs- und Anlagendaten rekonstruierten Erzeugung. Weicht sie deutlich ab, lohnt eine formale Prüfung der Abrechnung.