Was bekommst du 2026 für die Einspeisung deiner Solaranlage?

Für neu in Betrieb genommene Solaranlagen gibt es 2026 weiterhin eine feste EEG-Einspeisevergütung – der genaue Satz hängt davon ab, ob du Überschuss oder Volleinspeisung machst und wie groß die Anlage ist. Neu und wichtig: In Stunden mit negativem Börsenpreis bekommst du seit dem Solarspitzengesetz 0 Cent – und zwar ab der ersten Viertelstunde.
Bis 100 kWp bekommst du in der Regel die feste EEG-Einspeisevergütung: Der Netzbetreiber zahlt dir für jede eingespeiste Kilowattstunde einen gesetzlich festgelegten Cent-Betrag, garantiert für das Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre. Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung Pflicht – dann bekommst du den Börsenerlös plus Marktprämie. Die konkreten Cent-Sätze legt die Bundesnetzagentur fest und senkt sie halbjährlich leicht ab (Degression).

Das ist die wichtigste Neuerung. Nach §51 EEG (Solarspitzengesetz) entfällt deine EEG-Vergütung, sobald der Strompreis an der Börse negativ ist – nicht erst nach mehreren Stunden, sondern ab der ersten Viertelstunde. Die Regel ist kalenderjahr-gestaffelt, greift also 2026 in ihrer jeweiligen Ausbaustufe. Für dich heißt das: In sonnigen Mittagsstunden mit Stromüberschuss kann deine Einspeisung faktisch unvergütet bleiben – ein Argument für Eigenverbrauch und Speicher.

Bei der Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) nutzt du den Solarstrom zuerst selbst und speist nur den Rest ein – dafür ist der Vergütungssatz niedriger. Bei der Volleinspeisung schickst du den gesamten Strom ins Netz und bekommst dafür einen deutlich höheren Satz. Was sich lohnt, hängt von deinem Eigenverbrauch ab: Wer viel Strom selbst braucht, fährt mit Überschusseinspeisung plus gespartem Netzstrom meist besser.

Der Vergütungssatz, der bei Inbetriebnahme deiner Anlage gilt, ist für dich über die gesamte Laufzeit (Inbetriebnahmejahr + 20 Jahre) fixiert. Neue Anlagen bekommen aber tendenziell etwas weniger, weil die Sätze regelmäßig abgesenkt werden. Deshalb sichert eine frühere Inbetriebnahme im Jahr in der Regel einen etwas höheren Dauersatz – prüfe den zum geplanten Anschlusszeitpunkt gültigen Wert bei der Bundesnetzagentur.

Größere Anlagen müssen ihren Strom über einen Direktvermarkter verkaufen. Du erhältst dann den am Markt erzielten Preis plus eine Marktprämie, die die Differenz zum anzulegenden Wert ausgleicht. Auch hier gilt die Negativpreis-Regel: Fällt der Preis unter null, entfällt die Förderung für diese Zeit. Bei schwankenden Börsenpreisen entscheidet das Vermarktungs- und Fahrplan-Management über deinen tatsächlichen Erlös.
Rechne 2026 nicht mehr nur mit dem nackten Vergütungssatz, sondern mit dem, was nach Abzug der Negativpreis-Stunden übrig bleibt. Je höher dein Eigenverbrauch, desto unabhängiger bist du von diesem Effekt. Ein Speicher oder ein steuerbarer Wechselrichter, der bei Negativpreisen gezielt lädt statt einzuspeist, kann den Ausfall spürbar abfedern – lass deinen konkreten Fall mit deinen echten Erzeugungs- und Verbrauchsdaten durchrechnen.