Solaranlage anmelden – was du wo eintragen musst

Für deine Solaranlage brauchst du zwei getrennte Anmeldungen: eine beim Netzbetreiber (vor dem Anschluss) und eine im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (nach Inbetriebnahme). Beide sind Pflicht, beide kostenlos – hier bekommst du sie der Reihe nach.
Bevor deine Anlage ans Netz geht, muss sie beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet und vom Netzbetreiber freigegeben werden. In der Praxis übernimmt das dein Installationsbetrieb: Er reicht das Datenblatt der Module und des Wechselrichters ein und stimmt den Zählertausch (Zweirichtungszähler) ab. Erst nach dieser Freigabe darfst du einspeisen.

Jede Solaranlage – auch ein steckerfertiges Balkonkraftwerk – musst du im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen. Die Registrierung läuft kostenlos online auf marktstammdatenregister.de. Du hast dafür einen Monat ab Inbetriebnahme Zeit. Ohne Eintrag kann die Einspeisevergütung ausgesetzt werden.

Für beide Schritte brauchst du: die Leistung der Module in kWp, Fabrikat und Leistung des Wechselrichters, das Inbetriebnahmedatum, deine Zählernummer sowie die Adresse und die Flurdaten des Standorts. Halte außerdem die MaStR-Nummer bereit oder lege ein Benutzerkonto an – die Nummer brauchst du später für Netzbetreiber und Finanzamt.

Für kleine Dach- und Balkonanlagen gilt seit 2023 eine Ertragsteuerbefreiung bis 30 kWp je Einheit, und auf den Kauf fällt der Nullsteuersatz an. Eine förmliche steuerliche Anmeldung ist dann meist nicht nötig. Bei größeren Anlagen oder wenn du Umsatzsteuer geltend machst, klärst du das mit deinem Steuerberater bzw. dem Finanzamt.

Erst Netzbetreiber-Freigabe, dann in Betrieb nehmen, dann innerhalb eines Monats ins MaStR eintragen – in dieser Reihenfolge. Häufigster Fehler: die MaStR-Frist verpassen oder ein Balkonkraftwerk gar nicht anmelden. Beides ist meldepflichtig. Notiere dir das Inbetriebnahmedatum, denn ab da läuft deine Monatsfrist.