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Solarpaket 2 — was ist daraus geworden?

Stromfee Redaktion · 5. Juli 2026
Solarpaket 2 — was ist daraus geworden?
Energie — Stromfee (KI-Bild)

Ein „Solarpaket II" ist bis heute nicht in Kraft getreten: Es blieb ein angekündigter Nachfolger des Solarpakets I und wurde nie als Gesetz beschlossen. Für deine PV-Anlage gilt deshalb weiterhin das Solarpaket I (seit Mai 2024) plus das Solarspitzengesetz (seit Februar 2025).

Kurz und direkt: Gibt es das Solarpaket 2?

Nein — kein Gesetz mit diesem Namen ist in Kraft. Das Solarpaket I wurde im Mai 2024 verkündet und gilt. Ein zweites Paket war als Fortsetzung angekündigt (Themen unter anderem schnellerer Netzanschluss), kam aber nicht durch das Gesetzgebungsverfahren. Wenn du auf Regelungen aus dem „Solarpaket II" wartest: Du kannst dich nicht darauf berufen, sie sind kein geltendes Recht. Alles, was du dazu online liest, ist Entwurfs- oder Ankündigungsstand.

Solarpaket 2 — was ist daraus geworden?
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Was stattdessen tatsächlich kam: das Solarspitzengesetz

Die Lücke hat nicht das Solarpaket II gefüllt, sondern das Solarspitzengesetz, das im Februar 2025 in Kraft trat. Es ist für Anlagenbetreiber deutlich spürbarer als alles, was im zweiten Paket stand: Es regelt, dass es in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Einspeisevergütung mehr gibt, und es begrenzt neue kleine Anlagen ohne Smart Meter in der Einspeisung. Wenn du wissen willst, was sich seit Solarpaket I für dich geändert hat, ist das die richtige Spur.

Solarpaket 2 — was ist daraus geworden?
Energie — Stromfee (KI-Bild)
Was aus Solarpaket I für dich gilt (und bleibt)

Das Solarpaket I ist geltendes Recht, seit Mai 2024. Für Steckersolar (Balkonkraftwerk) heißt das: bis 800 Watt Wechselrichter-Leistung und bis 2.000 Watt-Peak Modulleistung, Anmeldung vereinfacht und im Wesentlichen nur noch im Marktstammdatenregister. Dazu kam die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, mit der Strom vom Dach ohne den vollen Mieterstrom-Aufwand im Haus verteilt werden kann. Diese Punkte sind nicht vom Wackeln des zweiten Pakets betroffen.

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Energie — Stromfee (KI-Bild)
Negative Preise: die Regel, die dein Geld kostet

Für Anlagen, die ab dem Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes (25.02.2025) in Betrieb gingen, entfällt die Vergütung bereits ab der ersten Viertelstunde mit negativem Börsenpreis. Ältere Anlagen fallen je nach Inbetriebnahmejahr unter Vorgängerregeln mit Stundenschwellen (etwa 6 Stunden nach EEG 2017, 4 Stunden nach EEG 2021 und 2023). Als Ausgleich verlängert sich die Förderdauer um die ausgefallenen Zeiträume. Prüf also zuerst dein Inbetriebnahmedatum — davon hängt ab, welche Regel dich trifft.

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Die 60-Prozent-Grenze bei neuen Kleinanlagen

Neue Anlagen bis 100 Kilowatt-Peak dürfen ohne intelligentes Messsystem und ohne Steuerungsanbindung nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Der Rest muss selbst verbraucht oder gespeichert werden — sonst geht er verloren. Sobald ein Smart Meter mit Steuerbarkeit verbaut ist, fällt die Grenze weg. Wenn du gerade planst, ist das der Punkt, an dem sich Messtechnik und Speicher rechnen können statt nur nett zu sein.

Was du jetzt konkret tun solltest

Erstens: Inbetriebnahmedatum und installierte Leistung heraussuchen — daraus ergibt sich dein Regelwerk eindeutig. Zweitens: prüfen, ob du in Negativpreis-Stunden tatsächlich unvergütet einspeist; das lässt sich am Lastgang messen, nicht schätzen. Drittens: nicht auf ein kommendes Solarpaket warten. Alles, was heute Geld kostet, kommt aus Regeln, die bereits gelten. Etwaige künftige Pakete sind geplant und kein Grund, eine Entscheidung zu verschieben.

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