Stromlastspitzen regeln – so senkst du deine Lastspitzen

Stromlastspitzen regeln heißt: die kurzen Momente höchster Leistungsaufnahme kappen, weil genau dieser Jahreshöchstwert deinen Leistungspreis im Netzentgelt bestimmt. Am wirksamsten geht das über Lastmanagement (Verbraucher steuern/verschieben) und Peak Shaving mit einem Batteriespeicher.
Eine Lastspitze ist die höchste 15-Minuten-Mittelleistung, die dein Betrieb im Abrechnungsjahr zieht. Bei registrierender Leistungsmessung (RLM, ab rund 100.000 kWh Jahresverbrauch) zahlst du zwei Komponenten: den Arbeitspreis pro kWh und den Leistungspreis pro kW deiner höchsten Spitze. "Regeln" heißt: diese eine Spitze gezielt abflachen, damit der Leistungspreis sinkt – ohne die Produktion zu drosseln.

1) Lastgang analysieren: Wann und wodurch entstehen die 15-Minuten-Spitzen (Anfahren, Gleichzeitigkeit mehrerer Verbraucher)? 2) Verursacher identifizieren: große Motoren, Kühlung, Wärme, Laden. 3) Zeitlich entzerren: Lasten nacheinander statt gleichzeitig schalten. 4) Puffern: Speicher oder Eigenerzeugung liefert Leistung in der Spitze. 5) Automatisieren: eine Lastmanagement-Steuerung überwacht die laufende Viertelstunde und greift ein, bevor der Schwellwert überschritten wird.

Ein Batteriespeicher (BESS) deckt kurze Leistungsspitzen aus dem Akku, statt sie aus dem Netz zu ziehen – die gemessene Netz-Spitze bleibt unter der Kappungsgrenze. Der Speicher lädt in lastschwachen Phasen nach. Die nötige Größe richtet sich nach Höhe und Dauer deiner typischen Spitzen; deshalb steht am Anfang immer die Lastgang-Analyse, nicht die Speichergröße. Der gleiche Speicher lässt sich zusätzlich für Eigenverbrauch und Marktoptimierung nutzen.

Ein Lastmanagement schaltet flexible Verbraucher – Ladepunkte, Wärmepumpen, Kälte, Aufheizprozesse – so, dass sie sich nicht gleichzeitig zur Spitze addieren. Trägheitsbehaftete Prozesse (Kühlhaus, Warmwasser, Ladevorgänge) verschieben sich um Minuten, ohne dass es im Betrieb auffällt. Für steuerbare Verbraucher regelt zusätzlich §14a EnWG die netzseitige Dimmung durch den Netzbetreiber – das ist die Netz-Seite, dein internes Lastmanagement bleibt davon getrennt.

Verlegst du deine Höchstlast nachweislich aus dem Hochlastzeitfenster deines Netzbetreibers heraus, kann nach §19 Abs. 2 StromNEV ein reduziertes individuelles Netzentgelt möglich sein (atypische Netznutzung). Die konkreten Zeitfenster und Bedingungen legt dein Verteilnetzbetreiber fest – deshalb immer mit dessen Vorgaben prüfen, nicht mit pauschalen Werten rechnen.
Interessant wird es, sobald du RLM-gemessen bist und einen spürbaren Leistungspreis pro kW zahlst. Grobe Faustregel: je höher die einzelne Spitze im Verhältnis zur mittleren Last (schlechter Gleichzeitigkeitsfaktor), desto größer der Hebel. Belastbar lässt sich das nur am echten Lastgang rechnen – aus ihm ergeben sich Kappungspotenzial, nötige Speicherleistung und die jährliche Ersparnis.