Stromrechnung prüfen: die häufigsten Fehler in der Gewerbe-Stromabrechnung erkennen

Nimm deine letzte Gewerbe-Stromrechnung zur Hand und prüfe sechs Positionen: Zählerstand, Verbrauch, Netzentgelt, Leistungspreis, Blindarbeit und die Summe der Umlagen. Wenn eine davon nicht zum Vertrag oder zum Vorjahr passt, hast du wahrscheinlich einen Abrechnungsfehler gefunden.
Gleich diese Positionen abgleichen: (1) Zählernummer auf der Rechnung = Zählernummer am Zähler. (2) Zählerstand "abgelesen" oder "geschätzt"? (3) Verbrauch (kWh) im Rahmen des Vorjahres? (4) Arbeitspreis (ct/kWh) und Grundpreis = Vertrag? (5) Netzentgelte plausibel? (6) Blindarbeit nur bei cosφ < 0,9. Weicht ein Punkt ab, markiere ihn und fordere schriftlich eine Korrektur an – das kannst du in der Regel drei Jahre rückwirkend tun (Verjährungsfrist).

Der häufigste Fehler: Der Verbrauch wurde geschätzt, nicht abgelesen. Steht auf der Rechnung ein "S" oder "geschätzt" hinter dem Zählerstand, vergleiche ihn mit deinem tatsächlichen Zählerstand. Fotografiere den Zähler mit sichtbarem Datum und melde den echten Stand. Prüfe außerdem, ob die Zählernummer stimmt – bei mehreren Zählern im Betrieb werden schnell Verbräuche vertauscht.

Verbraucht dein Betrieb mehr als rund 100.000 kWh im Jahr, wirst du meist über registrierende Leistungsmessung (RLM) abgerechnet: Dann zahlst du zusätzlich zum Arbeitspreis einen Leistungspreis (€/kW) auf deine Jahreshöchstlast. Prüfe, ob diese Spitzenleistung realistisch ist – ein einzelner Messausreißer kann den Leistungspreis für ein ganzes Jahr hochtreiben. Kontrolliere auch die abgerechnete Netzebene: Wer im Mittelspannungsnetz hängt, darf keine Niederspannungs-Entgelte zahlen.

Netzbetreiber berechnen Blindmehrarbeit, wenn der Leistungsfaktor cosφ unter 0,9 fällt (oft ab einem Blindarbeitsanteil über 50 % der Wirkarbeit). Motoren, Trafos und Leuchtstoffanlagen drücken den cosφ. Findest du eine Position "Blindarbeit" oder "Blindmehrarbeit", lohnt der Blick: Eine Kompensationsanlage senkt diese Kosten dauerhaft und macht die Zusatzabrechnung überflüssig.

Auf der Rechnung stehen Stromsteuer (Regelsatz 2,05 ct/kWh), Konzessionsabgabe, Umlagen (u. a. KWKG, § 19 StromNEV, Offshore) sowie 19 % Umsatzsteuer auf den Nettobetrag. Wichtig: Die EEG-Umlage ist seit dem 1. Juli 2022 dauerhaft abgeschafft – taucht sie noch als eigene Position auf, ist das ein klarer Fehler. Produzierendes Gewerbe kann zudem eine Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG beantragen; prüfe, ob diese berücksichtigt wurde.
Lege Rechnung und Liefervertrag nebeneinander: Arbeitspreis, Grundpreis und ein eventuell vereinbarter Festpreis müssen exakt übereinstimmen. Kontrolliere den Abrechnungszeitraum auf Lücken oder Überschneidungen – doppelt berechnete Tage kommen bei Anbieterwechseln häufig vor. Ziehe zuletzt die geleisteten Abschläge sauber vom Jahresbetrag ab, damit die Nachzahlung stimmt.