Was bedeutet Lastmanagement bei der Anmeldung einer Wärmepumpe?

Lastmanagement heißt: Dein Netzbetreiber darf deine Wärmepumpe bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig herunterregeln ("dimmen") – im Gegenzug bekommst du ein reduziertes Netzentgelt. Das ist seit dem 01.01.2024 über §14a EnWG geregelt und betrifft neue Wärmepumpen ab 4,2 kW Netzanschlussleistung.
Deine Wärmepumpe gilt als "steuerbare Verbrauchseinrichtung". Bei der Anmeldung meldest du sie beim Netzbetreiber als steuerbar an. Dieser erhält das Recht, den Bezug in seltenen Engpass-Situationen vorübergehend zu begrenzen, damit das Ortsnetz nicht überlastet. Dafür zahlst du weniger Netzentgelt. Zustimmen musst du bei einer Neuanlage nicht freiwillig – die Steuerbarkeit ist die Voraussetzung, um sie ans Netz zu bekommen.

Für Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die seit dem 01.01.2024 neu in Betrieb gehen, ist die Anmeldung als steuerbare Einrichtung nach §14a EnWG verpflichtend. Für Altanlagen und bestimmte Bestandsvereinbarungen gelten Übergangsregeln. Kläre deinen konkreten Fall immer mit deinem Netzbetreiber.

Nein. Der Netzbetreiber darf nicht komplett abschalten. Es müssen dir jederzeit mindestens 4,2 kW zur Verfügung stehen – genug, um weiter zu heizen und Warmwasser zu bereiten. Eine Drosselung ist nur eine vorübergehende Leistungsbegrenzung in Ausnahmefällen, kein Dauerzustand.

Als Ausgleich für die Steuerbarkeit kannst du zwischen Netzentgelt-Modulen wählen: einer pauschalen jährlichen Reduzierung (Modul 1) oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (Modul 2). Die genauen Beträge legt dein Netzbetreiber fest und variieren regional. Ergänzend ist ein zeitvariables Netzentgelt (Modul 3) geplant. Frag die konkreten Konditionen bei deinem Netzbetreiber ab.

Die Regelung erfolgt über eine Steuerungstechnik – je nach Netzbetreiber eine Steuerbox in Verbindung mit einem intelligenten Messsystem (Smart-Meter-Gateway). Der Einbau wird bei der Anmeldung mit organisiert. Deine Heizungssteuerung selbst bleibt bei dir; begrenzt wird nur die maximale Leistungsaufnahme im Engpassfall.
Melde die Wärmepumpe über deinen Elektro-Fachbetrieb beim Netzbetreiber an, gib sie als steuerbare Verbrauchseinrichtung an und wähle dein Netzentgelt-Modul. Zusätzlich ist die Wärmepumpe im Marktstammdatenregister zu registrieren. Der Fachbetrieb übernimmt Anmeldung und Anschluss der Steuerungstechnik in der Regel mit.