Wer zahlt den Ausfallstrom, wenn deine PV-Anlage abgeschaltet wird?

Kurz: Bei einer netzbedingten Abregelung zahlt der Netzbetreiber — du bekommst eine Entschädigung für die sogenannte Ausfallarbeit, also den Strom, den du hättest erzeugen können. Wird deine Anlage dagegen wegen negativer Börsenpreise oder durch deinen Direktvermarkter heruntergefahren, gibt es dafür in der Regel kein Geld.
Fordert ein Netzbetreiber die Abregelung an, weil das Netz überlastet ist, schuldet er dir dafür einen finanziellen Ausgleich (Redispatch nach §13a EnWG). Bezahlt wird über deinen Anschlussnetzbetreiber; die Kosten wälzt die Branche am Ende über die Netzentgelte auf alle Stromkunden um. Du musst dafür keinen Schaden nachweisen — der Anspruch entsteht aus der angeforderten Maßnahme selbst. Der Fachbegriff, den du auf Abrechnungen suchst, heißt nicht „Ausfallstrom“, sondern Ausfallarbeit.

Drei Fälle sehen nach Abregelung aus, sind aber keine: Erstens Abschaltungen wegen negativer Börsenpreise — hier entfällt nur die Marktprämie (§51 EEG), es gibt keine Entschädigung. Zweitens Herunterfahren durch deinen Direktvermarkter aus reiner Preis-Optimierung — das ist eine Handelsentscheidung, geregelt in deinem Vermarktungsvertrag. Drittens Störungen in deiner eigenen Anlage oder Wartung. Prüfe deshalb bei jedem Ausfall zuerst, WER die Abschaltung angefordert hat.

Vergütet wird die Energiemenge, die deine Anlage ohne die Maßnahme erzeugt hätte. Diese Menge wird entweder aus deinen eigenen Messwerten und Wetter-/Einstrahlungsdaten bestimmt (Spitzabrechnung) oder pauschal über ein Standardverfahren geschätzt. Das ist der Hebel: Die Pauschale ist bequem, liegt bei PV aber oft unter dem, was die Anlage im konkreten Zeitfenster real geliefert hätte. Wer eine saubere eigene Erzeugungs- und Einstrahlungsreihe hat, kann die Menge belegen statt sie schätzen zu lassen.

In der Direktvermarktung fließt die Zahlung nicht immer direkt an dich, sondern läuft über den Bilanzkreis deines Direktvermarkters. Manche Verträge geben die Ausfallarbeit vollständig weiter, andere rechnen mit Mischpreisen ab, sodass unterwegs Marge hängen bleibt. Schau in deinen Direktvermarktungsvertrag: Steht dort, dass Redispatch-Erlöse ungekürzt durchgereicht werden? Und taucht die Ausfallarbeit als eigene Position auf deiner Monatsabrechnung auf — oder gar nicht?

Erstens: Alle Abregelungsereignisse mit Zeitstempel dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Dauer, angeforderte Leistung) — die Meldungen kommen über deinen Anschlussnetzbetreiber. Zweitens: Diese Ereignisse gegen deine Monatsabrechnungen legen und Zeile für Zeile prüfen, ob für jedes Ereignis eine Gutschrift existiert. Drittens: Fehlende oder auffällig niedrige Positionen schriftlich beim Netzbetreiber bzw. Direktvermarkter reklamieren. Wichtig: Forderungen verjähren — warte nicht mehrere Jahre mit der Prüfung.
Die Redispatch-Regeln greifen nicht bei jeder Hausdachanlage — sie zielen auf größere und fernsteuerbare Anlagen. Kleine Anlagen sind dagegen eher von den Regeln zur Wirkleistungsbegrenzung und von den Marktprämien-Regeln bei negativen Preisen betroffen, wo es keine Ausfallarbeits-Entschädigung gibt. Prüfe im Zweifel anhand deiner Anlagenleistung und deines Netzanschlussvertrags, in welche Kategorie du fällst — davon hängt ab, ob du überhaupt einen Anspruch geltend machen kannst.