Wie hoch ist die Entschädigung, wenn deine Anlage abgeregelt wird?

Die kurze Antwort: Deine Entschädigung entspricht dem Geld, das dir durch die Abregelung entgangen ist – also der nicht eingespeisten Strommenge (Ausfallarbeit) multipliziert mit deiner Vergütung, minus der Kosten, die du dadurch gespart hast. Eine feste Pauschale gibt es nicht; die Höhe hängt von deiner Anlage, dem Anlass der Abregelung und dem Abrechnungsverfahren ab.
Grundformel: Ausfallarbeit (kWh, die du ohne Abregelung eingespeist hättest) × deine Vergütung pro kWh, abzüglich ersparter Aufwendungen (z. B. nicht verbrauchtes Substrat oder Brennstoff). Bei PV ist die ersparte Aufwendung meist nahe null, bei BHKW/Biogas ist sie relevant. Entscheidend ist also, wie viel du wirklich hättest erzeugen können – nicht die Nennleistung.

Bei netzbedingter Abregelung (Redispatch 2.0, Netzengpass) hast du grundsätzlich Anspruch auf finanziellen Ausgleich – das gilt für steuerbare Anlagen, in der Regel ab 100 kW. Der Netzbetreiber, der die Maßnahme angefordert hat, zahlt. Wichtig: Nicht jede Erzeugungslücke ist eine entschädigungspflichtige Abregelung – nur die vom Netzbetreiber angeforderte.

Die Ausfallarbeit wird nach zwei Methoden ermittelt: dem Spitzverfahren (genaue Nachberechnung anhand realer Einstrahlungs-/Betriebsdaten) oder dem Pauschalverfahren (vereinfachte Schätzung). Bei ertragreichem Wetter kann das Spitzverfahren deutlich mehr ergeben. Prüfe, welches Verfahren dein Netzbetreiber anwendet – hier gehen die meisten Euro verloren.

Wird deine Anlage nicht wegen eines Netzengpasses, sondern wegen negativer Strompreise heruntergefahren (§51 EEG / Solarspitzengesetz), entfällt für diese Zeit die Marktprämie – dafür bekommst du aber keine Redispatch-Entschädigung. Als Ausgleich verlängert sich nach §51a EEG die Förderdauer um die entfallenen Stunden. Das ist ein Aufschub, keine Barzahlung.

Vergleiche die Abrechnung des Netzbetreibers mit deinen eigenen Zähler- und Wetterdaten. Häufige Fehlerquellen: zu niedrig angesetzte Ausfallarbeit, falsches Verfahren, nicht erfasste Abregelungsereignisse. Wer den Lastgang und die Einspeisung sauber dokumentiert, kann Nachforderungen belegen – oft geht es um vierstellige Beträge pro Jahr.