Wie wird bei einer Netzabschaltung sichergestellt, dass PV-Anlagen nicht einspeisen?

Wenn der Netzbetreiber abschaltet, trennt sich deine PV-Anlage automatisch selbst vom Netz – dafür sorgt der sogenannte NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) zusammen mit der Inselnetzerkennung im Wechselrichter. Du musst dafür nichts tun: Fehlt die Netzspannung, geht der Wechselrichter innerhalb von Sekundenbruchteilen aus.
Ein netzgekoppelter PV-Wechselrichter darf und kann nicht in ein spannungsloses Netz einspeisen. Erkennt er, dass die Netzspannung wegfällt oder außerhalb der zulässigen Werte liegt, schaltet er automatisch ab und trennt die Anlage. Das ist keine Einstellungssache, sondern in jedem Gerät fest vorgeschrieben – Fachbegriff: Inselnetzerkennung bzw. Anti-Islanding.

Übliche PV-Wechselrichter sind netzgeführt: Sie brauchen die Spannung und Frequenz des öffentlichen Netzes als Taktgeber, um überhaupt einspeisen zu können. Fällt dieser Bezugspunkt weg, weil der Netzbetreiber abschaltet, hat der Wechselrichter nichts mehr, worauf er sich synchronisieren kann – und stoppt. Er kann also gar kein eigenes 'Inselnetz' aufbauen, solange keine dafür ausgelegte Notstrom-/Ersatzstromfunktion mit Netztrennung verbaut ist.

Der Netz- und Anlagenschutz überwacht laufend Spannung und Frequenz am Netzanschluss. Verlassen die Werte den erlaubten Bereich, öffnet er den Kuppelschalter und trennt die Anlage vom Netz. Bei kleinen Anlagen ist dieser NA-Schutz direkt im Wechselrichter integriert; bei größeren Anlagen ist ein separater, zentraler NA-Schutz mit eigenem Schaltorgan gefordert. Grundlage sind die Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105 (Niederspannung) und VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung).

Getrennt vom NA-Schutz gibt es die aktive Steuerung: Netzbetreiber können steuerbare Anlagen aus der Ferne in der Leistung reduzieren oder abschalten (Einspeisemanagement / Redispatch 2.0). Dafür ist eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung nötig, etwa ein Rundsteuer- oder Funkempfänger. Das dient dem Netzmanagement – im Gegensatz zur automatischen Selbsttrennung, die rein der Sicherheit bei fehlender Netzspannung dient.

Der zentrale Grund ist Sicherheit: Würde eine PV-Anlage weiter in ein eigentlich abgeschaltetes Netz einspeisen, stünde ein vermeintlich totes Leitungsstück unter Spannung. Das wäre lebensgefährlich für Monteure, die am Netz arbeiten. Die automatische Trennung stellt sicher, dass ein abgeschalteter Netzabschnitt auch wirklich spannungsfrei bleibt.
Wichtig zur Abgrenzung: Bei negativen Strompreisen greift nach §51 EEG / Solarspitzengesetz die Regel, dass für diese Zeit 0 Cent EEG-Vergütung gezahlt werden (kalenderjahr-gestaffelt, seit der 1. Viertelstunde). Das ist eine Vergütungsregel, keine physische Abschaltung – die Anlage speist dabei technisch weiter ein, bekommt aber kein Geld. Die hier beschriebene Netztrennung ist ein davon unabhängiger Sicherheitsmechanismus.