Biogas-Abrechnung 2026: warum Marktwert und Vergütung oft falsch stehen

Die Abrechnung eines Biogas-BHKW sieht seriös aus: Tabellen, Nachkommastellen, amtlich klingende Bezeichnungen. Doch gerade bei Biogas stimmen die drei zentralen Größen — Marktwert, anzulegender Wert und Flexibilitätszuschlag — überraschend oft nicht. Nicht aus böser Absicht, sondern weil sie aus verschiedenen Quellen stammen, monatlich wechseln und niemand sie systematisch gegenprüft. Dieser Beitrag zeigt, wo die typischen Fehler sitzen.
Diese drei Werte ergeben zusammen die Vergütung. Vertauscht man sie, setzt einen veralteten Monatswert an oder bezieht den Flex-Zuschlag auf die falsche Leistung, dann ist die Endsumme falsch — obwohl jede einzelne Zahl für sich plausibel aussieht.

Anders als PV oder Wind speist ein Biogas-BHKW bedarfsgerecht ein — gezielt in Stunden mit hohem Preis. Damit gilt für die Marktprämie der Referenzmarktwert für steuerbare Biomasse, nicht der Solar- oder Wind-Marktwert. Wird versehentlich der falsche Monatsmarktwert oder die falsche Technologie herangezogen, verschiebt sich die Marktprämie in eine Richtung, die selten zugunsten des Betreibers ausfällt.
Dazu kommt die Flexibilitätsprämie bzw. der Flex-Zuschlag: Er honoriert die installierte, flexibel abrufbare Leistung. Ob er korrekt angesetzt ist, hängt an der zugrunde gelegten Bemessungsleistung und daran, ob die tatsächlich gefahrene Leistung mit den Registrierungen übereinstimmt. Genau hier weicht das Abrechnungsschreiben gern vom Messkonzept ab.
Deine Stromabrechnung ist falsch — solange sie nicht von stromfee.ai digital verifiziert wurde. Netzbetreiber und Versorger rechnen mit Werten, die niemand gegengeprüft hat.
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Abrechnung digital prüfen →1. Marktwert prüfen
Steht in der Abrechnung der Monatsmarktwert für steuerbare Biomasse — und zum richtigen Abrechnungsmonat? Ein vertauschter oder veralteter Wert ist der häufigste Fund.2. Anzulegenden Wert nachvollziehen
Passt der anzulegende Wert zur Bemessungsleistung deiner Anlage und zum Inbetriebnahmejahr? Auf die falsche Leistungsscheibe bezogen, kippt die Marktprämie.3. Flex-Zuschlag gegenrechnen
Ist der Flexibilitätszuschlag auf die installierte, bedarfsgerecht abrufbare Leistung bezogen — und stimmt die mit der Registrierung überein?4. Lastgang gegen Messkonzept halten
Erst der viertelstündliche Lastgang zeigt, ob die abgerechneten Mengen zum tatsächlichen Fahrplan passen. Ohne diesen Abgleich bleibt jede Prüfung Stückwerk.Keiner dieser Schritte ist mit dem bloßen Auge zuverlässig zu leisten: Es sind drei verschiedene Datenquellen, die monatlich wechseln, und die Fehler heben sich im Endbetrag gegenseitig auf oder verstärken sich. Genau deshalb braucht es einen strukturierten, digitalen Abgleich — nicht das Vertrauen in die gedruckte Endsumme.

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